sollten wir im Ausschuss wirklich eingehend besprechen, und dann wird man sehen, wie wir diesen Antrag abstimmen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.03
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten. – Bitte.
19.03
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der Grünen, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert werden soll, ist erstens zu sagen: Alle laufenden Opferfürsorgeleistungen werden wie ASVG-Leistungen angepasst.
Zweitens – und da möchte ich bei den Ausführungen meiner Kollegin ansetzen –: Wenn es um eine symbolische Anerkennung gehen soll, dann ist der Ministerratsvortrag vom 27. Februar 2008 der bessere Weg, zumal auch nicht einmalig. (Abg. Öllinger: Da sind Sie für Einmal-Beträge!) Ähnliche Aktivitäten haben in den Jahren 1975, 1985, 1988 und 2005 stattgefunden. Wenn ich nur kurz aus dem Vortrag vorlesen darf:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen werden. Ähnliche Aktivitäten haben in den Jahren“ – wie schon erwähnt – „1975, 1985, 1988 und 2005 stattgefunden.“
Ich denke, das ist ein guter Ansatz und ein guter Weg, um da Anerkennung zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.04
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. Sie hat sich eine Redezeit von 4 Minuten vorgenommen. – Bitte.
19.04
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte das, was ich in meiner vorherigen Rede gesagt habe, bekräftigen: dass es notwendig, wichtig und auch richtig war, was wir für die Opfer des NS-Regimes seitens der Republik gemacht haben und laufend auch anpassen. Kollegin Ridi Steibl hat es ja schon gesagt, dass die Leistungen valorisiert werden: im Kriegsopfergesetz, im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, im Opferfürsorgegesetz, im Heeresversorgungsgesetz. Und auch zu den vielen einmaligen Zuwendungen, die es immer wieder gibt, stehen wir hundertprozentig; auch das ist in unserem Sinne geschehen.
Dieser Antrag verwirrt mich insofern ein bisschen, als hier Einmalzahlungen und laufende Zahlungen vermischt werden. Viele sind nur Einmalzahlungen, und da frage ich mich: Wenn jemand vor 20 Jahren eine Einmalzahlung bekommen hat, wie soll das dann entsprechend verdoppelt werden? – Da habe ich einfach eine Verständnisfrage, die hoffentlich auch im Ausschuss geklärt werden wird. Und ich denke, dann werden wir alles Weitere sehen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
19.05
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 556/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
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