Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 190

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sollten wir im Ausschuss wirklich eingehend besprechen, und dann wird man sehen, wie wir diesen Antrag abstimmen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten. – Bitte.

 


19.03.11

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der Grünen, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert werden soll, ist erstens zu sagen: Alle laufenden Opferfürsorgeleistungen werden wie ASVG-Leistun­gen angepasst.

Zweitens – und da möchte ich bei den Ausführungen meiner Kollegin ansetzen –: Wenn es um eine symbolische Anerkennung gehen soll, dann ist der Ministerratsvor­trag vom 27. Februar 2008 der bessere Weg, zumal auch nicht einmalig. (Abg. Öllin­ger: Da sind Sie für Einmal-Beträge!) Ähnliche Aktivitäten haben in den Jahren 1975, 1985, 1988 und 2005 stattgefunden. Wenn ich nur kurz aus dem Vortrag vorlesen darf:

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmar­sches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen werden. Ähnliche Aktivitäten haben in den Jah­ren“ – wie schon erwähnt – „1975, 1985, 1988 und 2005 stattgefunden.“

Ich denke, das ist ein guter Ansatz und ein guter Weg, um da Anerkennung zu schaf­fen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. Sie hat sich eine Redezeit von 4 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


19.04.00

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte das, was ich in meiner vorherigen Rede gesagt habe, bekräftigen: dass es notwendig, wichtig und auch richtig war, was wir für die Opfer des NS-Regimes seitens der Republik gemacht haben und laufend auch anpassen. Kollegin Ridi Steibl hat es ja schon gesagt, dass die Leistungen valorisiert werden: im Kriegsopfergesetz, im Kriegs­gefangenenentschädigungsgesetz, im Opferfürsorgegesetz, im Heeresversorgungsge­setz. Und auch zu den vielen einmaligen Zuwendungen, die es immer wieder gibt, ste­hen wir hundertprozentig; auch das ist in unserem Sinne geschehen.

Dieser Antrag verwirrt mich insofern ein bisschen, als hier Einmalzahlungen und lau­fende Zahlungen vermischt werden. Viele sind nur Einmalzahlungen, und da frage ich mich: Wenn jemand vor 20 Jahren eine Einmalzahlung bekommen hat, wie soll das dann entsprechend verdoppelt werden? – Da habe ich einfach eine Verständnisfrage, die hoffentlich auch im Ausschuss geklärt werden wird. Und ich denke, dann werden wir alles Weitere sehen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 556/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

 


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