Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (586/A)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. Ich erteile es ihm hiermit.
19.06
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In aller Kürze geht es bei diesem Antrag zur Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes, den Eva Glawischnig und ich eingebracht haben, darum, die Übertragung dieser öffentlichen Sitzungen des Nationalrates in Rundfunk und Fernsehen, wenn Sie so wollen, zu liberalisieren – nämlich dass diese Sitzungen hier, sowohl was Aufzeichnungen als auch was Direktübertragungen betrifft, jederzeit von einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt übertragen werden können.
Es hat einen bestimmten Anlassfall gegeben – vielleicht können Sie sich noch erinnern –: Bisher war es so, dass der ORF angefragt hat, ob bestimmte Teile einer Sitzung öffentlich übertragen werden dürfen. Dann hat es in der Präsidiale eine Vereinbarung über die Redezeiten gegeben, und die Präsidentin hat dann in ihrer Zuständigkeit diese Übertragung genehmigt.
Dann hat es aber einen Fall gegeben, wo in der Präsidiale diese Vereinbarung über die Redezeit nicht zustande gekommen ist, woraufhin sich die Präsidentin veranlasst sah, auch die Übertragung nicht zu genehmigen. – In der Sache korrekt, nur, glaube ich, können wir es ja nicht damit bewenden lassen.
Was ist „Öffentlichkeit“ heute? – Öffentlichkeit einer Sitzung ist ja nicht nur, dass die Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie die Möglichkeit haben, die Debatte zu verfolgen. Öffentlichkeit heißt auch nicht nur, dass Journalisten die Möglichkeit haben, hier dabei zu sein und die Verhandlungen oder die Diskussionen zu beobachten (Abg. Dr. Mitterlehner – auf die leere Galerie und den fast leeren Balkon weisend –: Wenn die gewusst hätten, dass Sie noch reden, wären die alle noch oben!), sondern auch, dass im 21. Jahrhundert, Herr Kollege, Radio und Fernsehen und Internet, aber vor allem Radio und Fernsehen, ob öffentlich oder privat, jederzeit übertragen können, ohne dass dazu eine Genehmigung eingeholt werden muss. Und das soll sowohl für Aufzeichnungen als auch für Direktübertragungen dieser Debatten gelten.
Da gibt es gewisse technische Fragen, die gelöst werden müssen, auf die ich hier gar nicht eingehen will, und das Verhältnis zwischen ORF und den privaten Radios beziehungsweise den privaten Fernsehanstalten.
Aber der wesentliche Punkt ist, dass Debatten hier im Nationalrat, die ohnedies öffentlich sind, auch jederzeit direkt übertragen werden können sollen beziehungsweise Aufzeichnungen davon hergestellt und gesendet werden dürfen, ohne vorherige Genehmigung durch die Präsidentin – deren Rechte, so wie sie derzeit im § 14 geregelt sind, im Übrigen nicht beschnitten werden. Aber im § 47 der Geschäftsordnung sollte ein Satz hinzugefügt werden, dass eben solche Aufzeichnungen und Übertragungen im Rahmen öffentlicher Sitzungen jederzeit zulässig sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
19.09
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite