Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 191

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19.06.139. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geän­dert wird (586/A)

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. Ich erteile es ihm hiermit.

 


19.06.37

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! In aller Kürze geht es bei diesem Antrag zur Änderung des Ge­schäftsordnungsgesetzes, den Eva Glawischnig und ich eingebracht haben, darum, die Übertragung dieser öffentlichen Sitzungen des Nationalrates in Rundfunk und Fernse­hen, wenn Sie so wollen, zu liberalisieren – nämlich dass diese Sitzungen hier, sowohl was Aufzeichnungen als auch was Direktübertragungen betrifft, jederzeit von einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt übertragen werden können.

Es hat einen bestimmten Anlassfall gegeben – vielleicht können Sie sich noch erin­nern –: Bisher war es so, dass der ORF angefragt hat, ob bestimmte Teile einer Sit­zung öffentlich übertragen werden dürfen. Dann hat es in der Präsidiale eine Vereinba­rung über die Redezeiten gegeben, und die Präsidentin hat dann in ihrer Zuständigkeit diese Übertragung genehmigt.

Dann hat es aber einen Fall gegeben, wo in der Präsidiale diese Vereinbarung über die Redezeit nicht zustande gekommen ist, woraufhin sich die Präsidentin veranlasst sah, auch die Übertragung nicht zu genehmigen. – In der Sache korrekt, nur, glaube ich, können wir es ja nicht damit bewenden lassen.

Was ist „Öffentlichkeit“ heute? – Öffentlichkeit einer Sitzung ist ja nicht nur, dass die Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie die Möglichkeit haben, die Debatte zu verfolgen. Öffentlichkeit heißt auch nicht nur, dass Journalisten die Möglichkeit haben, hier dabei zu sein und die Verhandlungen oder die Diskussionen zu beobachten (Abg. Dr. Mitterlehner – auf die leere Galerie und den fast leeren Balkon weisend –: Wenn die gewusst hätten, dass Sie noch reden, wären die alle noch oben!), sondern auch, dass im 21. Jahrhundert, Herr Kollege, Radio und Fernsehen und Internet, aber vor al­lem Radio und Fernsehen, ob öffentlich oder privat, jederzeit übertragen können, ohne dass dazu eine Genehmigung eingeholt werden muss. Und das soll sowohl für Auf­zeichnungen als auch für Direktübertragungen dieser Debatten gelten.

Da gibt es gewisse technische Fragen, die gelöst werden müssen, auf die ich hier gar nicht eingehen will, und das Verhältnis zwischen ORF und den privaten Radios bezie­hungsweise den privaten Fernsehanstalten.

Aber der wesentliche Punkt ist, dass Debatten hier im Nationalrat, die ohnedies öffent­lich sind, auch jederzeit direkt übertragen werden können sollen beziehungsweise Auf­zeichnungen davon hergestellt und gesendet werden dürfen, ohne vorherige Genehmi­gung durch die Präsidentin – deren Rechte, so wie sie derzeit im § 14 geregelt sind, im Übrigen nicht beschnitten werden. Aber im § 47 der Geschäftsordnung sollte ein Satz hinzugefügt werden, dass eben solche Aufzeichnungen und Übertragungen im Rah­men öffentlicher Sitzungen jederzeit zulässig sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.09

 


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