Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten. – Bitte.
19.13
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sowohl Artikel 32 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes als auch § 47 des Geschäftsordnungsgesetzes regeln ja, dass die Sitzungen des Nationalrates öffentlich sind. Öffentlichkeit einer Sitzung bedeutet, dass es jedermann nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Raumes gestattet ist, den Verhandlungen des Nationalrates zuzuhören.
Aus aktuellem Anlass, und weil es auch von meinem Vorredner angesprochen worden ist, weise ich darauf hin, dass für Untersuchungsausschüsse eine Sonderregelung gilt: Gemäß § 4 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse wird bei der Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen bloß Medienvertretern Zutritt gewährt; Fernseh- sowie Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Lichtbildaufnahmen werden jedoch ausdrücklich für unzulässig erklärt. Diese Bestimmung entspricht dem § 22 des Mediengesetzes, wonach auch bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen Fernseh- und Hörfunkaufnahmen sowie -übertragungen und Film- und Fotoaufnahmen unzulässig sind. (Abg. Dr. Cap: Das ist doch kein Gericht!) Was folgt nun daraus? (Abg. Dr. Cap: Das ist doch kein Gericht!)
Na ja, aber, bitte, laut dem Antrag auf Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses sollen wir auch die rechtliche Verantwortlichkeit prüfen, was mich ohnedies sehr erstaunt hat, weil wir eigentlich im Sinne der Gewaltentrennung schon darauf achten sollten, dass wir nur die politische Verantwortlichkeit prüfen und nicht auch die rechtliche Verantwortlichkeit. Aber bitte, wenn Sie das so wollen, dann sollten Sie auch gewisse Spielregeln einhalten.
Auf eines möchte ich auch noch hinweisen, Herr Kollege Cap: Wir haben im Geschäftsordnungskomitee 15 Punkte vorgelegt, um die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse zu verbessern. Uns ging es darum, dieses Verfahren transparenter, sachlicher und objektiver zu gestalten. Damals wollte außer dem BZÖ niemand mit uns über diese Vorschläge diskutieren. Nur Kollege Scheibner war diskussionsbereit. Ich kann das auch durch Telefonprotokolle belegen.
Und heute fällt Ihnen plötzlich als einzige notwendige Änderung der Verfahrensordnung ein, dass wir Rundfunk und Fernsehen zulassen müssen? (Abg. Dr. Van der Bellen: Da geht es um das Plenum!) – Also, ich muss sagen, mir sind andere Änderungen der Verfahrensordnung, die für mehr Transparenz, Objektivität und Sachlichkeit sorgen, wichtiger. (Abg. Dr. Van der Bellen: Sind Sie auch gegen die Übertragung vom Plenum?) Aber Ihnen geht es offensichtlich nur um die mediale Bühne und nicht um Objektivität, Transparenz und Sachlichkeit im Untersuchungsausschuss. Damit haben Sie sich wieder einmal entlarvt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Diese lichtvollen Ausführungen hätten schon übertragen gehört!)
19.15
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Graf. – Er ist im Moment nicht anwesend.
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte. (Abg. Dr. Cap – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Scheibner –: „Ja, aber!“ – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
19.16
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Karl, die Kollegin von der SPÖ, Frau Abgeordnete Grossmann, hätte
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