Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 194

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gerne diese Telefonprotokolle; vielleicht können Sie diese übermitteln. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein, ich übertrage das nur, denn ich habe das Privileg, das hier per Mik­rofon weiterleiten zu können. Und das wäre ja durchaus interessant, nicht wahr?

Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Cap: „Ja, aber!“) – Nein, kein Aber, sondern: Ja! – Ich habe mir nämlich zuerst, als ich diesen Antrag gesehen habe, gedacht: Wozu neh­men wir so einen kleinen Teil der Geschäftsordnungsänderung, wo wir doch ohnedies die Geschäftsordnung insgesamt modernisieren und anpassen wollen? (Abg. Dr. Van der Bellen: Vielleicht geht wenigstens das durch!) Na ja – richtig –, ich habe mich dann gleich daran erinnert, dass auch das nicht gegangen ist mit dieser Bundesregie­rung, denn wir hatten ja das von der Frau Abgeordneten angesprochene Geschäftsord­nungskomitee. Ehrlicherweise hat man dann in der zweiten Sitzung gleich gesagt, dass man ohnedies nichts ändern will. Daraufhin haben wir diese Sitzung abgebrochen. Schade!

Deshalb ist es leider notwendig, dass man solche Teilbereiche jetzt als Einzelanträge einbringt. Ich halte das durchaus für positiv, vor allem, weil wir eben diese schlechte Erfahrung gemacht haben, und das war ja letztlich auch eine Auswirkung. Sie wissen, es ist um den EU-Vertrag gegangen und um die Tagesordnung. Da hat man versucht, das BZÖ entsprechend in die Ziehung zu nehmen: Wollt ihr eine Fernsehübertragung? Dann müsst ihr aber dem EU-Vertrag zustimmen!

So kann es nicht sein, dass man auf irgendeinen Goodwill angewiesen ist, wenn es um die Frage geht, ob jetzt die Bevölkerung an unseren Debatten teilnehmen kann oder nicht. Deshalb halte ich diese Änderung durchaus für positiv.

Allerdings, muss ich sagen, kann es auch nicht so sein, dass es dann irgendeiner Re­daktionsstube im ORF obliegt, darüber zu entscheiden, welche Debatten übertragen werden. Stellen Sie sich vor, meine Damen und Herren, es wird dann eine Erklärung vom Bundeskanzler übertragen oder die Verteidigungsrede vom Abgeordneten Cap in diesem Bereich, aber eine Dringliche Anfrage vom Kollegen Van der Bellen nicht! Was würde da den Zuschauern alles entgehen an unterhaltsamen Debatten und – selbst­verständlich – sinnvollen Debatten!

Ich glaube daher, wenn wir das aufmachen, dass wir also sagen, es kann grundsätzlich übertragen werden, dann müsste es so sein, dass die Debatten alle übertragen wer­den, und zwar vom Anfang bis zum Ende. Das birgt eine gewisse Gefahr in sich, wie wir wissen, aber ich glaube, wenn wir uns alle am Riemen reißen, dann wird das die Politikerverdrossenheit nicht vergrößern.

Bei Untersuchungsausschüssen wäre ich ein bisschen vorsichtiger, denn da geht es letztlich auch um das Schutzbedürfnis der Auskunftspersonen. Und wie Sie ja wissen, ist es oft so, dass man die Zeugen und die Auskunftspersonen nicht von Beschuldigten oder schon Verurteilten unterscheiden kann, nämlich was ihre Behandlung durch die Anfragesteller anlangt. Da wird man das ein bisschen anders handhaben müssen.

Aber dem hier vorliegenden Antrag können wir uns durchaus anschließen, und ich
bin gespannt, ob es dann auch wirklich so sein wird, dass wir ihn rasch im Ausschuss diskutieren und dann mit einer breiten Mehrheit auch beschließen können – weil
ja die Sozialdemokraten, wenn ich das richtig verstanden habe, hier auch ihre Zustim­mung signalisiert haben. Ich hoffe, es wird keines Fristsetzungsantrages bedür-
fen, dass wir das auch in die Praxis umsetzen können. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

19.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist noch einmal Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte.

 


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