Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 197

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Elmar Mayer. 2 Minuten. – Bitte.

 


19.27.08

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ein bisserl zurückgeschreckt, als ich diesen Antrag zu­nächst einmal nur überflogen und gelesen habe: Redebeiträge und Schriften in deut­scher Sprache; das Ganze eingebracht von H. C. Strache. – Bitte schön, da geht es doch nicht nur um die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, sondern auch um die Einschränkung der Demonstrationsrechte. (Abg. Strache: Um das Gegenteil! Wir ha­ben eine Staatssprache, Herr Abgeordneter!)

Man kann es so sehen! Ihre Worte haben da schon wieder anders geklungen als der Text, den Sie niedergeschrieben haben, Herr Kollege Strache, und daher wollen wir uns das ganz genau anschauen. Aber es ist tatsächlich so, dass es nicht nur darum geht, „Nazi go home!“-Plakate zu verbieten oder solche Dinge, sondern dass es tat­säch­lich auch darum geht, dafür Sorge zu tragen ... (Abg. Strache: Wir haben eine Staatssprache!)

Herr Kollege Strache, es geht darum, dafür Sorge zu tragen, dass man den Antrag, wenn er ehrlich und gut gemeint ist, richtig interpretiert, und das wird dann die Debatte im Ausschuss sehr wohl zeigen.

Es kann – da haben Sie recht – dazu kommen, dass in einer für Behörden nicht ver­ständlichen Sprache eine öffentliche Kundgebung aufgewiegelt wird. Es kann dazu kommen – Beispiele kennen wir –, dass es in einer für uns völlig fremden Sprache zur Volksverhetzung kommt. Und es kann dazu kommen, dass massiv zu Gewalt und Ter­ror aufgerufen wird und dass das unsere Behörden und wir selber und niemand verste­hen kann und dass das in der Folge tatsächlich zu einer Eskalation führt. Das wollen auch wir nicht! Das will, glaube ich, niemand hier herinnen. Aber es muss sehr sensibel damit umgegangen werden. Und da sind wir auf Ihre Argumentation und die tatsächli­chen Formulierungen dann im Ausschuss gespannt. Wir werden dann entscheiden, ob wir diesem Ihrem Antrag nähertreten können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.29.03

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es geht beim vorlie­genden Antrag zum einen um Vermummung und zum anderen um die Verwendung der deutschen Sprache bei Demonstrationen. Im Jahre 2002 wurde in Österreich das Ver­mummungsverbot im § 9 des Versammlungsgesetzes beschlossen. Damals wurde der Auslegung und der Handhabung durch die österreichische Polizei ein gewisser Spiel­raum eingeräumt. Tatsache ist: Wir von der ÖVP bekennen uns zum Demonstrations­recht. Wir haben allerdings auch die Pflicht, Spielregeln für das gewaltfreie Austragen von Meinungsverschiedenheiten festzulegen.

Es hat sich aber gezeigt, dass Vermummung ein gewalttätiges Motiv im Hintergrund hat. (Abg. Strache – Beifall klatschend –: Das ist richtig!) Deshalb dient ein Vermum­mungsverbot dem Schutz des Eigentums (Abg. Mag. Kogler – eine sehr dunkle Son­nenbrille aufsetzend –: Ich bin auch vermummt!) und der körperlichen Integrität des Be­troffenen, aber auch der Demonstranten. (Abg. Mag. Kogler: Wollen Sie englischspra­chige Demonstrationen verbieten?) Daher ist auch die ÖVP dafür, dass der § 9 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes konsequent vollzogen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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