Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 198

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Nun zur Verwendung der deutschen Sprache bei Demonstrationen. – Hier heißt die Forderung, eine Verpflichtung zur Verwendung der deutschen Sprache während Ver­sammlungen etwas kritisch zu betrachten.

Stellen Sie sich vor, es ist ein ausländischer Gast zu Besuch und es wird in seiner Sprache protestiert und der Unmut kundgetan, zum Beispiel mit dem Satz „Mister Pre­sident, go home!“ Was machen Sie dann? – Sie sehen also, dass diese Forderung sehr problematisch ist. Das muss noch eingehend diskutiert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.30.56

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Initiativantrag ist ein legistisches Meisterwerk. Wir bekommen ja so manches aus dem Ministerium, was nicht einwandfrei ist, aber dass in einem Initiativ­antrag steht, dass ein Gesetz vollzogen werden soll, finde ich an sich schon sehr inte­ressant. (Abg. Strache: Es wird ja nicht vollzogen, Herr Kollege!) Es wird schon vollzo­gen! Es hätte genügt, wenn Sie den Absatz 3 in diesem Initiativantrag hätten streichen lassen, dann hätten Sie das gleiche Ziel erreicht. Sie schreiben hinein, dass ein Gesetz vollzogen werden soll. Das finde ich besonders interessant. (Abg. Strache: Es werden in Österreich vermummte Demonstranten zugelassen! Wahrscheinlich sind Sie ver­mummt!) – Nein, ich stehe unvermummt vor Ihnen, Sie brauchen keine Angst vor mir zu haben, Herr Strache. (Abg. Strache: Nicht hier, sondern woanders!) Kommen wir zum Inhaltlichen.

Sie gehen, Herr Abgeordneter Strache, auch von falschen Voraussetzungen aus, wenn Sie sagen, dass die Vermummung immer die Vorstufe zur Eskalation wäre. Beispiele in Deutschland zeigen, dass es gerade bei der Durchsetzung des Vermummungsverbo­tes mitunter erst zur Eskalation kommt. Vergessen Sie das nicht!

Jetzt gibt es nach Absatz 3 einen Ermessensspielraum, der der Polizei genau ermög­licht, die Situation einzuschätzen und zu entscheiden, ob ein Vermummungsverbot durchgesetzt wird oder nicht. – Sie von der FPÖ wollen das in jedem Fall durchsetzen. Sie werden damit Demonstrationen zum Eskalieren bringen, die sonst nicht eskalieren würden.

Zweiter Punkt: Die Vermummung dient natürlich nicht immer nur, wie Sie meinen, der Gewaltvorbereitung. Da gibt es recht interessante Entscheidungen in Deutschland, wo es ein striktes Vermummungsverbot gibt. Und da heißt es, dass ganz andere Motive hinter der Vermummung stehen, nämlich zum Beispiel der Schutz vor der Anti-Antifa. Das sagt ein Gericht: Es wird nicht gegen das Vermummungsverbot verstoßen, es liegt nicht der Strafbestand der Vermummung vor, weil sich der Angeklagte lediglich aus Selbstschutz vor der Anti-Antifa unkenntlich gemacht hat. (Abg. Strache: Es sind beide Faschisten! Ob Faschist oder Antifaschist, es sind beide Faschisten!)

Um zu sagen, was die Anti-Antifa ist – das wissen nicht alle –: Die Anti-Antifa sind die Sperrtrupps der Rechten, die auskundschaften, wo die Antifaschisten demonstrieren, und sie dann auf Listen setzen, Adressen bekanntgeben, Fotos veröffentlichen und sie verfolgen. Ich meine, es ist legitim, dass man sich vor solchen Gruppen schützt. Das hat auch der Gerichtshof in Deutschland festgestellt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Die politisch Andersdenkenden werden kriminalisiert!)

Letzter Punkt: die Fremdsprachenphobie. – Es ist mir nicht nachvollziehbar  (Abg. Strache: Deutsch ist Staatssprache! Das sollte sich auch bis zu Ihnen durchgespro­chen haben!)

 


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