Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 200

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wem auch immer! Das kommt sowieso nicht in Frage. Aber überlegen Sie, was Sie dann aufführen würden, Herr Dr. Van der Bellen, was dann in der nächsten Parla­mentssitzung passieren würde, wenn irgendein bekennender Freiheitlicher bei dieser Veranstaltung dabei wäre! Den würden Sie – Entschuldigung! – sofort mit Handfesseln von der Veranstaltung – richtigerweise – abführen lassen.

Was habe ich als Anfragebeantwortung diesen Sachverhalt betreffend von der Frau Mi­nisterin bekommen? – Das Ganze wird als eine rein politische Äußerung dargestellt, die nicht als Aufruf zum Mord an Mitgliedern der genannten politischen Partei zu wer­ten sei, weil nämlich diese Aufforderung nicht hinreichend individualisiert gewesen sei.

Das heißt, man hätte sagen müssen: Tod und Hass dem Gerald Hauser! Dann hätte man einschreiten können. Man kann aber durch Tirol beziehungsweise durch Inns­bruck ziehen und skandieren: Tod und Hass der Freiheitlichen Partei!, ohne dass die Polizei einschreitet.

Ich habe in dieser Anfrage nachgefragt, wieso denn die Polizei nicht von sich aus ein­geschritten ist, und ich habe zur Antwort bekommen, dass die Sicherheitsbehörden nur bei Gefahr in Verzug einschreiten müssen. Hier sei scheinbar keine Gefahr in Verzug gewesen.

Geschätzte Damen und Herren, wenn Sie diesen Fall, der hinreichend dokumentiert ist, der medial dokumentiert ist, hernehmen, dann verstehen Sie unsere Initiative, dass wir eine Änderung des Versammlungsgesetzes haben wollen, weil das aus unserer Sicht gesetzeswidrige Vorgänge sind. Solche Veranstaltungen und Versammlungen dürfen einfach nicht mehr stattfinden, wen immer es auch betrifft. (Beifall bei der FPÖ.)

19.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.39.05

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Wir können durchaus den Intentionen dieses Antrages folgen, ich gehe aber mit dem Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei konform, dass man über einige Punkte noch wird reden müssen, denn ich glaube, dass nicht einmal die Antragsteller wollen, dass dieser Antrag so durchgeht, wie er formuliert ist.

Eine Widersprüchlichkeit hat schon die Kollegin von der ÖVP erwähnt, dass man das mit der Sprache wahrscheinlich anders wird formulieren müssen. Ich würde bei einer Demonstration nie sagen: Ami, go home!, aber wenn das schon bedeutet, dass dann irgendeine Versammlung gegen einen Staatsbesuch oder sonst etwas aufgelöst wer­den muss, dann muss ich sagen: Das ist wahrscheinlich auch nicht im Sinne der An­tragsteller.

Oder: Man kann natürlich in der Sprache einer anerkannten Minderheit – und das ist in diesem Antrag ausgenommen – Versammlungen durchführen.

Ob das ein Polizeibeamter, der dann kein Ermessen hat, dann bei der Versammlung wirklich beurteilen kann, ist das jetzt Serbisch, was der da spricht, oder ist das Kroa­tisch – Kroatisch wäre zulässig, Serbisch nicht –, das wage ich zu bezweifeln. (Abg. Dr. Graf: Serbokroatisch!) Serbokroatisch gibt es ja nicht mehr, glaube ich.

Außerdem heißt es hier – das wieder ohne Ermessen –, dass eine Versammlung auf­gelöst werden muss, wenn sich in der Versammlung gesetzwidrige Vorgänge ereig­nen. – Da kann ich euch garantieren, dass es keine FPÖ-Versammlung mehr geben wird, denn da könnt ihr sicher sein, dass hundertprozentig irgendwelche Agiteure bei der Versammlung dabei sein werden und dort irgendwelche Gewalttätigkeiten anzet-


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