Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 201

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teln. Und dann ist diese Versammlung zu untersagen und aufzulösen. Also auch das ist, glaube ich, nicht im Interesse der Antragsteller.

Da wird man noch einiges umformulieren müssen, aber grundsätzlich halte ich die In­tention für durchaus positiv, denn wenn jemand sein Recht wahrnehmen und demons­trieren will, dann kann er doch auch mit seinem Gesicht und mit seiner Identität dafür stehen. Wenn er das nicht kann, dann wird er Gründe dafür haben, die wir aber nicht unterstützen können. (Beifall beim BZÖ.)

Der zweite Punkt betreffend Gewalttätigkeiten: Auch ich sehe das nicht ein, egal, wel­che politische Gruppierung eine Versammlung abhält – das muss nicht einmal eine po­litische sein, sondern eine, die irgendwelche anderen gesellschaftspolitischen Ideen vertritt –, dass von anderen Gruppierungen die Meinungsfreiheit gewalttätig unterdrückt und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird und in Wahrheit nichts dagegen ge­tan wird. Da wird man sich, wie gesagt, noch einiges überlegen müssen; andere For­mulierungen. Vielleicht wird man den Exekutivbeamten doch ein gewisses Maß an Er­messen zubilligen. Auch den Punkt mit der Sprache wird man anders formulieren müs­sen.

Ich bin schon sehr gespannt, ob wir im Ausschuss auch wirklich eine tragfähige Lösung herbeiführen können. Notwendig wäre es, weil es wäre ein Signal, dass wir zwar das Versammlungsrecht unterstützen, aber den Missbrauch dieses Rechts durch gewalttät­ige Personen oder Organisationen – egal, von welchem Land sie kommen, welcher Nationalität sie sind, von welcher Ecke sie kommen, ob von rechts oder von links – nicht haben wollen. Das ist nämlich eine Einschränkung des Rechts durch Miss­brauch, und da sollten wir eine Lösung finden. (Beifall beim BZÖ.)

19.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neubauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.42.38

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Mag. Steinhauser, wenn Sie von Meinungsfrei­heit, von Versammlungsrecht und -freiheit sprechen, da können wir beipflichten, da ha­ben wir eine Gemeinsamkeit. Die endet aber sofort dort, wo die Grünen genau diese Rechte beschränken, wenn es nicht in ihre eigene Ideologie passt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Beispiel: In Linz wurde eine Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet, und die Grünen treten gegen dieses Recht auf Versammlungsfreiheit auf und stellen den Aus­schluss aller daran Teilnehmenden in den Raum. Noch einmal: bei einer Versamm­lung, die ordnungsgemäß angemeldet ist! Das machen die Grünen nur, weil es sich um Demokraten handelt, die dann derart gemobbt werden, dass Gastronomen, Vereins­haus, Klosterhof in Linz allesamt boykottiert und als Anti-Demokraten hingestellt wer­den. Das geht so weit (der Redner zeigt eine Abbildung), dass Sie es unterstützen, dass hier ein Turm, eingehaust mit Sprengstoff, gesprengt werden soll, und dass auf der Homepage der Grünen noch angekündigt wird, diese Demo zu unterstützen. (Abg. Strache: Das zeigt das Gewaltpotential auf dieser Seite!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da bin ich wirklich sehr froh, dass Herr Dr. Fichtenbauer zum Obmann des Untersuchungsausschusses gewählt wurde – und nicht Sie von den Grünen. Das kann ich Ihnen wirklich sagen. Da bin ich jetzt wirklich froh und auch dankbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was Sie hier heute geliefert haben, war eindeutig: Sie haben sich aufgespielt als Anwalt für die Anarcho-Szene und für die Vermummung. Ich kann Ihnen sagen, wie


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