Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 202

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das in Linz abgelaufen ist. In Linz ist das so abgelaufen, dass eine Demonstration am Linzer Hauptplatz von türkischen Mitbewohnern in Österreich angemeldet und diese auch genehmigt wurde. Das ist dort dann eskaliert, weil die Kurden eine Gegende­monstration kurzfristig angesagt haben. Und ich habe dann zu einem Polizisten gesagt: Glauben Sie nicht, dass hier anti-österreichische Parolen von der Bühne herunterkom­men?, weil mir das jemand, der Türkisch und Deutsch spricht, so vermittelt hat. Der Polizist hat mir dann geantwortet: Ja, ja, das wird schon sein, nur, wir können nicht ein­schreiten, weil ich gar nicht weiß, was der da oben sagt!

Und so ist auch unser Antrag zu verstehen: Wir wollen der Exekutive – Herr Kollege Mayer von der SPÖ, Sie haben das auch richtig erkannt und so gesehen – ein entspre­chendes Mittel in die Hand geben, damit sie auch bei solchen Veranstaltungen eine Handhabe hat, tätig zu werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Das stellen wir uns so vor, dass der Veranstalter in Zukunft die Verantwortung haben wird müssen, einen entsprechenden Dolmetscher für die jeweilige Sprache zur Verfü­gung zu stellen. Das muss ganz einfach möglich sein, und damit ist auch gewährleistet, dass ein entsprechendes Einschreiten der Exekutive in solchen Fällen möglich ist.

Ich ersuche deshalb um Annahme unseres Antrages und um gute Gespräche im Aus­schuss. (Beifall bei der FPÖ.)

19.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 583/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

19.46.1911. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007, geändert wird (565/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Mag. Weinzinger. 5 Minuten freiwilli­ge Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.46.37

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt, weil Sie ein Medikament dringend brauchen, und eine Gruppe radikaler Schulmedizin-Gegner und -Gegnerin­nen versperrt Ihnen den Weg und sagt: Nein, Sie dürfen nur einen Wickel auflegen, wenn Sie Grippe haben, oder was immer! (Abg. Dr. Graf: Das passiert ja nie!) Würden Sie sich da nicht zu Recht in Ihren Grundrechten, in Ihrer Bewegungsfreiheit und in Ihrer freien Entscheidung gestört fühlen? Sie würden sich mit Recht aufregen. (Abg. Murauer: Das ist noch nicht der Fall gewesen!)

Sie sagen, das ist noch nicht der Fall gewesen. Das stimmt nur an einer Stelle absolut nicht – Sie als Männer wissen das vielleicht nicht so gut –, nämlich in dem Moment, wo Frauen in Österreich, in Wien und in anderen Landeshauptstädten, zu einer Abtrei­bungsklinik gehen, um dort einen Schwangerschaftsabbruch in der gesetzlichen Frist vornehmen zu lassen, ist genau das Alltagsszenario: Es gibt radikale Abtreibungsgeg­ner, die versuchen, sie am Betreten der Klinik zu hindern, sie anzuagitieren und psy-


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