Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 14

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ausschließlich ein finanzielles Zuschießen, sondern eine Gesundheitsreform beinhaltet sehr viele einzelne strukturelle Veränderungen innerhalb dieses Gesundheitswesens.

Daher haben wir die angesprochene Problematik in drei Bereiche gegliedert: Wir sprechen von einer kurz-, mittel- und langfristigen Problemlösung. Die kurzfristige Problemlösung betrifft in erster Linie die Wiener Gebietskrankenkasse, die aus vielen verschiedenen Situationen heraus in eine sehr prekäre finanzielle Situation gekommen ist. Die Verantwortlichen der Wiener Gebietskrankenkasse haben, ihrer Verantwortung entsprechend, auf diese prekäre Situation hingewiesen.

Es gibt aufgrund einer Zusammenkunft mit dem Bundeskanzler, dem Finanzminister, der Gesundheitsministerin und den Verantwortlichen des Hauptverbandes die Lö­sungsansätze für die akute Situation der Wiener Gebietskrankenkasse, nämlich einer­seits in Form von Stundungen des Hauptverbandes der im Rahmen der Spitals­finan­zierung zu leistenden Zahlungen und andererseits natürlich auch durch eine Entlastung durch die moderate Beitragserhöhung um 0,15 Prozent. Es laufen ununterbrochen Gespräche zwischen den Verantwortlichen der Wiener Gebietskran­kenkasse, dem Hauptverband, dem als Aufsichtsorgan zuständigen Gesundheitsminis­terium und dem Kanzleramt, um die finanziellen Ressourcen für 2008 abzusichern.

Der zweite Bereich ist – das halte ich für sehr, sehr wesentlich –, dass ja nicht nur die Wiener Gebietskrankenkasse, sondern aus verschiedenen Gründen auch andere Gebietskrankenkassen in eine finanzielle Problematik schlittern, dass dort zunehmend Defizite in der kostenrechnerischen Vorschau absehbar sind. Daher war es der klare Wunsch, dass hier gemeinsam mit dem Hauptverband, auch in seinem Bereich der Selbstverwaltung, Konzepte erarbeitet werden, für die nächste Phase eine Möglichkeit zu finden, diese Kostensteigerungen entsprechend einzudämmen, respektive die Finanzierung dieser Strukturen abzusichern.

Dazu wurde ein Papier der Sozialpartner erarbeitet, das mir noch vor Ostern über­geben werden wird, und ich werde dieses Papier gemeinsam mit den Sozialpartnern über Ostern von der politischen Seite her durcharbeiten. Wir haben bereits an den Kanzler das Signal gegeben, dass wir ihn bitten, in der ersten Woche nach Ostern wieder zu dieser Runde einzuladen, um die nächsten Schritte mittelfristig zu be­schließen.

Die Gesundheitsreform an und für sich ist eine strukturelle Reform und dient der nachhaltigen und langfristigen Absicherung dieses Systems. Sie wissen, dass schon durch meine Vorgängerin die ersten Schritte eingeleitet wurden. Es geht dabei um die Zusammenführung des dualen Finanzierungssystems in Österreich in eine Planung, Steuerung und Finanzierung aus einer Hand.

Um dieses Endergebnis und Ziel unter bestmöglicher, entsprechender medizinischer Betreuung aller Österreicherinnen und Österreicher zu erreichen, waren sehr viele Rahmenprojekte notwendig, die die strukturellen Veränderungen ermöglichen. Hier geht es in erster Linie um die Frage der leistungsorientierten Krankenanstalten­finan­zierung, die bis dato ausschließlich auf den stationären Bereich bezogen ist. Eine Arbeitsgruppe des Ministeriums hat vorgeschlagen, bis Ende des Jahres eine Aus­weitung dieses leistungsorientierten Finanzierungssystems auf den ambulanten und tagesklinischen Bereich vorzunehmen.

Entsprechend den Übereinkünften bei den Finanzausgleichsverhandlungen geht es aber auch darum, eine wohnortnahe medizinische Versorgung zu gestalten, es geht um die Schaffung von Gesundheitszentren im wohnortnahen Bereich, wofür gemein­sam mit der österreichischen Ärztekammer bis Ende des Jahres rechtliche Rahmen­bedingungen geschaffen werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite