Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 22

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dorthin gehen, wo ihnen Hilfe angeboten wird. Und wenn sie in ihrem wohnortnahen Bereich diese Hilfe nicht erfahren, dann müssen sie in Spitäler gehen, die zum Teil mit diesen Strukturen nicht entsprechend ausgerüstet sind, weil eben andere Aufgaben auf diesen Spitälern lasten.

Daher werden wir diese Verschiebung der Leistungen natürlich erst zu einem Zeitpunkt vornehmen können – und da schließt sich jetzt auch der Zeitkreis mit 2008/2009 –, wo die entsprechenden Rahmenbedingungen im Niedergelassenenbereich zur Verfügung stehen. Das heißt: ausreichende Ärztebetreuung, heißt aber nicht: überbordend, und das heißt vor allem Stärkung des niedergelassenen Allgemeinmediziners.

Der niedergelassene Allgemeinmediziner hat in den letzten Jahren sehr viel an Wertigkeit verloren, und ich finde, das ist nicht der richtige Weg. Daher haben wir auch eine Ausbildungsreform für den Allgemeinmediziner ins Auge gefasst, und sobald diese Reformen umgesetzt werden können und diese Möglichkeit der kontinuierlichen Versorgung im wohnortnahen Bereich gegeben ist, wird man diese Leistungsver­schiebungen vor allem auch über die Strukturqualitätskriterien steuern können.

Wesentlich sind in dem Fall a) die Qualitätskriterien und b) dass das Geld der Leistung folgen muss. Das heißt, es kann nicht so sein, dass im Niedergelassenenbereich die Ärzte nun zusätzlich Leistungen erbringen müssen, die sie nicht entsprechend hono­riert bekommen. Das heißt, dieses Geld-folgt-Leistung-Prinzip muss umgesetzt werden, und die beste Lösung ist – und auch da schließt sich der Kreis –, wenn das gesamte Geld für das Gesundheitssystem in einem Topf ist, weil dann das Geld kein Mascherl mehr hat und der Patient als einzig nicht wirklich Vertretener nicht als Pingpongball zwischen dem Niedergelassenenbereich und dem Spitalsbereich hin- und hergeworfen wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ehmann, bitte.

 


Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Wie werden Sie, Frau Bundesministerin, die Qualitätssicherung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung, vor allem im Bereich ihrer selbständigen Durchführung, gewährleisten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Es geht hier darum, dass wir über die im Gesetz vorgegebenen Dokumentationspflichten die entsprechenden Qualitätskriterien gewährleisten können, denn es geht ja hier nicht um Tätigkeiten, die im medizinischen Sektor angesiedelt sind, sondern es geht grosso modo um die Tätigkeiten, die jeder von uns auch in seinem Umfeld kennt: Hilfestellung beim Anziehen, Hilfestellung bei der Hygiene, Hilfestellung beim Füttern. Das sind die Kriterien, die in erster Linie bei der Betreuung heranzuziehen sind.

Es gibt einen Graubereich zwischen Betreuung und Pflege, wo wir das Entstehen einer Erkrankung oder eines Defektes erkennen können, und hier ist ja auch jetzt schon die diplomierte Gesunden- und Krankenpflegerin im Sinne der Hauskrankenpflege, die auch im ASVG finanziert ist, diejenige, die herangezogen wird, beziehungsweise ist der niedergelassene Arzt derjenige, der herangezogen wird, um diese sich entwickelnden Defekte oder Erkrankungen festzustellen.

Da möchten wir jetzt genau in diesen hoch qualifizierten Berufen die Möglichkeit schaf­fen, dass einzelne handwerkliche Tätigkeiten unter entsprechender Einschulung, unter entsprechender Dokumentation und unter entsprechender Kontrolle auch für einen Betreuer möglich sind.

 


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