Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 23

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Lassen Sie mich ein konkretes Beispiel nennen: Die medizinische Industrie entwickelt sich immer patientenfreundlicher. Wenn man heute Pens für Diabetiker entwickelt, mit deren Hilfe Insulin wie aus einem Kugelschreiber in den Finger gespritzt werden kann, und jeder Österreicher, jede Österreicherin kann dies anwenden, dann ist es nicht einsichtig, warum das bei einem Patienten, der möglicherweise aufgrund einer Grund­erkrankung, die ihm das Handhaben dieser Geräte nicht möglich macht, dazu nicht fähig ist, ein Betreuer nach einer entsprechenden Einschulung nicht machen soll.

Alles, was darüber hinausgeht, ist letztendlich in einem dritten Punkt dieses Gesetzes definiert. Wir nennen das „persönliche Assistenz“. Das heißt, dass ein ganz spezieller Betreuer auf eine Person, ohne dass sich hier eine Berufsgruppe entwickelt, definiert auf diesen Haushalt und diese Person, entsprechend den Bedürfnissen dieser Person von qualifiziertem Personal zu Tätigkeiten eingeschult wird, ebenfalls wieder unter Dokumentations- und Kontrollleistung.

Ich glaube, dass das eine viel bessere Qualitätssicherung ist, als wir sie heute noch haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage: Herr Abge­ordneter Dr. Grünewald, bitte um die Frage.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

39/M

„Wie wollen Sie – trotz der zwischen Bund und Ländern zersplitterten Kompetenzlage – die verbindliche und flächendeckende Finanzierung des geplanten Präventions­geset­zes sicherstellen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich denke, Gesundheitsförderung und Prävention sind die wesentlichen Punkte, die wir ja auch im Regierungsübereinkommen festgeschrieben haben und sozusagen als vierte Säule tragen, denn letztendlich ist Gesundheitsförderung das, was im Wesentlichen dafür sorgt, dass Menschen erst gar nicht in die Diagnosen- und Therapiestraßen der unterschiedlichsten Organisationen kommen, sondern möglichst lang ihr Leben gesund verbringen können. Es ist aber natürlich so, dass Gesundheitsvorsorge, Gesundheits­för­derung sehr viel mehr Bereiche umfasst als einfach nur den medizinischen Ansatz, und bis zu einer „Health in All Policies“ letztendlich fast alle Bereiche in der Regierung umfasst. Es geht hier einfach auch um Handlungsstrategien, die weit über das Ge­sund­heitsressort hinausgehen: Gesundheitsförderung in den Schulen, am Arbeitsplatz, im täglichen Leben ist ein ganz wesentlicher Faktor.

Ich bin zutiefst von Folgendem überzeugt – das mag provokant klingen –: In der der­zeitigen gesetzlichen Situation ist es nur möglich, ein Gesamtgesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz zu schaffen, wenn wir verfassungsrechtliche Schritte über­legen, weil wir in der derzeitigen Zersplitterung der Verantwortlichkeiten und Strukturen sonst nur Guidelines, Richtlinien vorgeben können, weil die Umsetzungen in den einzelnen Bereichen liegen.

Es ist mir aber ganz wesentlich, dass in den nächsten Budgetverhandlungen – das habe ich auch schon mehrfach angekündigt – ein weit höherer Prozentsatz als bisher in diesen Bereich einfließt, weil ich glaube, dass wir bei allem Lob für das öster­reichische Gesundheitssystem eine ganz schlechte Performance in diesem Gesund­heits­förderungs- und Präventionsbereich, vor allem in der finanziellen Unterstützung


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