Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 61

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich möchte aber diese Gesetzesvorlage zum Anlass nehmen, auf zwei Bereiche be­sonders hinzuweisen. Einerseits hat mein Vorredner Kollege Ehmann schon anklingen lassen, dass im Bereich der Zahntechniker im Zusammenhang mit diesem Gesetz an alle Abgeordneten ein Anliegen herangetragen wurde. Aus Sicht der Zahntechniker ergeben sich Abgrenzungsproblematiken für bestimmte zahntechnische Tätigkeitsbe­reiche, für die die Zahnärzte zuständig sind; sie sehen hier einen Wettbewerbsnachteil.

Frau Bundesministerin, Sie haben gesagt, dass es schon eine Gesprächsrunde bei Ihnen im Haus gegeben hat, und es soll Klarheit herrschen. Aber vielleicht kann man hier trotzdem noch einmal nachfragen, denn es waren nicht Einzelpersonen, die sich an uns gewandt haben, sondern die offiziellen Vertreter der Zahntechniker.

Eine zweite Berufsgruppe, um die es in diesem Gesetz geht, sind die Hebammen. Wir alle wissen, dass der Beruf der Hebamme ein sehr schöner, ein sehr wichtiger ist. Gerade aufgrund der beruflichen Tätigkeiten, die sie ausüben, haben Hebammen einen ganz wesentlichen Einfluss auf eine positive Vorbereitung der Elternschaft, neben der wichtigen und guten medizinischen Vorsorge, die im Bereich der Schwan­gerschaft geschieht.

Daher haben wir seitens des BZÖ im Ausschuss einen Antrag eingebracht, dass zu­künftig im Mutter-Kind-Pass eine qualifizierte Hebammenberatung zusätzlich zu den fünf medizinischen Versorgungen angeboten wird. Positiv war, dass wir sehr intensiv und sehr gut über diesen Antrag diskutiert haben und große Übereinstimmung in allen Parteien darüber bestanden hat, dass das ein guter Weg, ein guter Ansatz wäre. Aber leider ist es so wie bei fast allen Oppositionsanträgen: Der Antrag wurde vertagt.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass es ein wichtiger Schritt wäre, dies bun­deseinheitlich zu machen. Sie, Frau Bundesministerin, haben gesagt, die Länder beziehungsweise die Versicherungsträger können das machen. Ich möchte aber nicht, dass wir in Österreich neun verschiedene Mutter-Kind-Pässe haben und dass es Länder gibt, die sagen: Hebammenberatung machen wir, die ist für uns wichtig!, das Nachbar-Bundesland macht dies aber nicht. Hier sollte eine bundeseinheitliche Regelung ins Auge gefasst werden, denn die Bedingungen für die positive Schwanger­schaft und für das glückliche Ereignis einer Geburt erfordern gute medizinische Vorsorge, erfordern aber auch einen sensiblen Umgang, wie dies Hebammen mit Schwangeren sehr gut machen können.

Ich hoffe, dass dieser Antrag nicht irgendwo sanft entschlummert, sondern dass wirk­lich daran gearbeitet wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schasching. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.05.56

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Liebe Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, wir haben heute beim ersten Tagesordnungspunkt ein sehr, sehr wichtiges Gesetz beschlossen, in dem es um die 24-Stunden-Pflege gegangen ist. Das war eine ausgesprochen heftig dis­kutierte Materie, kompliziert aufgrund der verschiedenen Kompetenzen. Ich meine, dass wir nicht zur Verwirrung der Bevölkerung beitragen sollten, indem auch die wichtigen Punkte, die wir jetzt hier besprechen, in einem – unter Anführungszeichen – „Kraut und Rüben“-Tagesordnungspunkt diskutiert werden. Mit Verlaub, das haben sich die Zahnärzte und Hebammen nicht verdient, dass man ihnen hier zu wenig Auf­merksamkeit schenkt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Bela­kowitsch-Jenewein.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite