Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 72

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In Kenntnis dieser Situation, aber auch in Kenntnis des Antrages aus dem Jahr 2006 haben wir wieder einen entsprechenden Antrag eingebracht, dass eine Völkerrechtsklage einzuleiten ist. Ich bin der Meinung, dass es genug Expertisen gibt, Expertisen, die seitens Ihres Hauses schon erstellt wurden, aus denen ganz klar hervorgeht, dass es aus Sicht Österreichs ein völker­rechts­verbindlicher Vertrag ist und wir nicht wieder jahrzehntelang prüfen und damit auch letztendlich die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel setzen sollen. Das sage ich nicht nur als österreichische Abgeordnete, das sage ich nicht nur als ehemalige Umweltlandesrätin, die mit diesem Thema viele Jahre lang betraut war, während denen einiges aus Sicht Oberösterreichs geschehen ist, sondern das sage ich einfach auch als Bürgerin von Oberösterreich.

Wir müssen hier etwas tun, und wir sollten versuchen, heute einen gemeinsamen Schritt auf parlamentarischer Ebene zu setzen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.37.27

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Thema – Österreich/Tschechische Republik betreffend nukleare Sicherheit, Umsetzung eines Nuklearinformationsabkommens – muss man ein paar Dinge, die hier auch in der Debatte angeführt wurden, zurecht­rücken, weil sie nicht den Tatsachen entsprechend dargestellt wurden.

Was völlig vergessen wird, ist die Tatsache, dass wir uns bereits vor Jahren in der Vereinbarung von Brüssel, zu Beginn dieses Dialogs, dieses Prozesses, darauf ver­ständigt haben, dass Expertengespräche zur Änderung des bilateralen Nuklearinfor­mations­abkommens aufzunehmen sind. Was wir heute hier diskutieren, ist also die Erfüllung eines Auftrags aus der Vereinbarung von Brüssel. Wer heute sagt, das brauchen wir nicht und das ist nicht sinnvoll, der lässt einen wesentlichen Punkt dieser Debatte aus und schwächt unsere Position in der Abarbeitung der Vereinbarung von Brüssel, an die jedenfalls wir uns Punkt für Punkt halten wollen. Deswegen haben wir auch das Nuklearinformationsabkommen entwickelt und entsprechend ausdiskutiert, und das liegt heute hier vor.

Man muss auch wissen, dass die gesamte Abwicklung der Road Map zur Ver­einbarung von Brüssel im Rahmen des Nuklearinformationsabkommens geschehen ist. Alle in diesem Haus haben immer wieder darauf gedrängt, dass die Road Map auf Punkt und Beistrich abzuwickeln ist, und wir haben das getan und innerhalb des Nuklearinformationsabkommens entwickelt.

Das geänderte Abkommen ersetzt nicht die Vereinbarung von Brüssel. Die Verhand­lungen haben sehr lange gedauert – zugegebenermaßen –, aber – und ich bin froh, dass wir uns lange Zeit genommen haben – es enthält wesentliche Verbesserungen, und die will ich hier auch in den Raum stellen, weil über die Qualitätsverbesserungen noch überhaupt kein Wort verloren wurde.

Mit diesem Informationsabkommen wurde die generelle Informationspflicht auf Ereig­nisse ausgeweitet, bei denen es notwendig ist, dem Informationsbedürfnis der Bevöl­kerung des Nachbarlandes Rechnung zu tragen. Darüber hinaus können wir mit dem neuen Abkommen weitere Erläuterungen und ergänzende Informationen aktiv verlan­gen. Das war bis jetzt im Rahmen des Abkommens nicht möglich.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite