Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 78

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ner offenbar getraut, den Menschen hier zu sagen, was beziehungsweise was nicht in diesem Antrag enthalten ist.

Ich habe mir die Mühe gemacht, diesen Antrag ein bisschen zu zergliedern, damit die Menschen auch erfahren, dass hier ein Antrag vorliegt, der – ob er eingebracht, nicht eingebracht, beschlossen oder nicht beschlossen wird – die Menschen letztendlich genauso interessieren wird, wie wenn in Peking das berühmte Radl umfällt, weil er nämlich nichts bewirken wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das ist nach 20 Jahren Temelín einfach zu wenig! (Beifall bei der FPÖ.)

Im ersten Punkt steht drinnen, es wird an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der „Vereinbarung von Brüssel“ festzuhalten sein und diese völkerrechtliche Verbindlichkeit weiterhin mit Nachdruck zu vertreten sein.

Ja, was heißt das, meine sehr geehrten Damen und Herren? Was soll das heißen? Wir haben bereits völkerrechtlich verbindliche Gutachten, die im Bundeskanzleramt auflie­gen und die uns ohnehin bestätigen, dass die völkerrechtliche Verbindlichkeit gegeben ist. Das heißt, dieser Punkt wäre eigentlich schon vernachlässigungswürdig gewesen, das heißt, das ist ein sogenannter No-na-net-Punkt, und es wäre wirklich Ihre Pflicht und Schuldigkeit gewesen, hier etwas in die Tiefe zu gehen.

Ich verweise dabei nur auf ein Zitat aus einem Schreiben, das aus dem Bundes­kanzleramt selbst an die tschechische Regierung gegangen ist, wonach die tschechi­sche Regierung dazu gedrängt werden soll, ihr vertragswidriges Verhalten zu beenden, Nichtwiederholung zuzusichern sowie den rechtmäßigen Zustand durch Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung herzustellen. Unterschrieben: Bundeskanzler Gusen­bauer.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben nicht einmal den Mut gehabt, diese Passage in diesem Antrag unterzubringen.

Im Punkt 2, meine sehr geehrten Damen und Herren, sagt dieser Antrag, die Arbeit der gemischten parlamentarischen Kommission soll weiterhin im vollen Umfang unterstützt werden. Jetzt frage ich Sie: Wenn Tschechien selbst die völkerrechtliche Verbindlich­keit des Vertrages nicht nur anzweifelt, sondern überhaupt leugnet, was soll denn dann eine Kommission überhaupt tun? Damit werden ja der Sinn und Zweck und der Aufgabenbereich der gesamten Kommission in Frage gestellt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Außerdem: Sie haben Jahre nichts unternommen gegen diese unselige Situation. Jetzt kommen Sie daher und wollen durch diese Verzögerung – denn anders ist das nicht zu interpretieren – die Gefährdung der Bevölkerung noch erhöhen. Der Atomrechts­ex­perte Dr. Kromp hat mitgeteilt, bei dieser Verzögerung ist Gefahr im Verzug und ein längeres Zaudern der Bundesregierung eigentlich fahrlässig. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sagt genug aus, und ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass es nicht wir Freiheitlichen und auch nicht die Grünen waren, die diese Kommission – zu Recht, wie wir meinen – verlassen haben, sondern der ehe­malige Ministerpräsident Urban aus Tschechien hat als Erster die Kommission in Prag verlassen. Das wirft wirklich ein Licht auf diese Kommission und auf deren Tätigkeit.

Nachdem die Kommission – das ist als dritter Punkt hier angeführt – ihre Tätigkeit beendet hat, meint dieser Antrag, soll eine Neubewertung der Erfüllung der „Ver­einbarung von Brüssel“, insbesondere der Erfüllung der Sicherheitsziele, vorgenom­men werden.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie soll das passieren? Tschechien ver­weigert mit der Kollaudierung österreichischen Spitzenbeamten den Zutritt zu Temelín.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite