Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 79

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Es wird ohne Beiziehung der österreichischen Behörden hier eine Kollaudierung vorgenommen. Dann stellt Tschechien fest, dass alle Auflagen erfüllt sind, ohne den Beweis dafür zu erbringen, wie denn die Erfüllung erfolgt sei. Wahrscheinlich durch irgendeinen Aladin aus der Wunderlampe, denn anders können sich die Fachexperten das nicht erklären. Und jetzt soll die Kommission weiterarbeiten ohne eine ent­sprechende Fristsetzung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist das beste Beispiel dafür, dass diese Thematik auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden soll, und da werden wir sicherlich nicht mitspielen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Punkt 4 in diesem Antrag sagt Folgendes aus, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die erweiterten Möglichkeiten, die das geänderte bilaterale „Nuklear­infor­mations­abkommen“ bietet, sollen bestmöglich zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt genutzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die österreichischen Interessen in Sachen Temelín reduzieren sich also nach Ihrer Meinung auf ein Restminimum der Infor­mationspflicht. Ja, wo bleiben denn da die großartig angetönten Versprechungen zur Erfüllung und Einhaltung des Melker Abkommens auf Punkt und Beistrich, wenn heute hier im Antrag drinnen steht, letztendlich wird es darauf hinauslaufen, wenn ein Störfall ist, dann sollen uns die Tschechen informieren, aber mehr Möglichkeiten haben wir nicht mehr? (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Das ist die Kapitulation Österreichs vor den Bürgern – und vor Tschechien, meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher werden wir auch bei diesem Punkt nicht mitspielen. Das ist ein Verrat an der österreichischen Bevölkerung, und das hat sich diese Bevölkerung nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 5. Punkt sagt aus, dass in Fällen von grenznahen kerntechnischen Anlagen die Möglichkeiten im Rahmen des EU-Rechtes und der Espoo-Konvention zum Schutze der Sicherheitsbedürfnisse wahrgenommen werden sollen. – Na das ist auch eine „großartige“ Erkenntnis, meine sehr geehrten Damen und Herren. Etwas in einem Antrag zur Beschlussfassung erheben zu wollen, was ohnehin schon geltendes Recht ist, nämlich im EU-Recht verankert und in der Espoo-Konvention verankert, das ist auch „großartig“. Da soll man heute etwas beschließen, was es ohnehin schon gibt. Das zeigt auch die Hilflosigkeit der Antrag­steller in diesem Bereich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es ist insgesamt erschreckend, wie ideenlos hier das Thema Temelín insgesamt ange­gangen wird. Ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt, dass es vielerlei rechtliche Möglichkeiten gäbe. Eine, die ich Ihnen noch nicht genannt habe, die mir ein Völker­rechtsexperte erst am Wochenende mitgeteilt hat, der es überhaupt nicht versteht, warum man die Fachexperten der Universitäten dahin gehend nicht befragt, wäre folgende: Es gibt die Möglichkeit, die Gefahr eines europäischen Bürgers dahin gehend einzugrenzen und gesetzlich festzulegen, der er sich insgesamt als EU-Bürger ausgesetzt fühlen muss. Das ist bis heute nicht geregelt. Das heißt also genau in diesem Zusammenhang: Wenn es ein Gefahrenpotential gibt, das von einem Atom­kraftwerk ausgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann könnten die euro­päischen Bürger klagen und vermeinen, sie seien dadurch in einem Ausmaß gefährdet, das eigentlich dem europäischen Geist nicht entspricht.

Ich frage mich, warum auch dieser Bereich nicht einmal überdacht wird. Ich bin der Meinung, wir hätten auch in diesem Bereich eine gute Chance, gegen das Kraftwerk Temelín und insgesamt gegen die Atomkraft in Europa rechtlich dementsprechend vorzugehen. Nur: Wollen muss man, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das fehlt mir in all Ihren Bereichen.

 


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