Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 106

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Die Konvention selbst ist ein multilateraler Vertrag, der im Rahmen der Mitgliedsländer aus 55 Staaten besteht. Von diesen Ländern sind mit Stand Februar 2008 41 Vertrags­parteien der Aarhus-Konvention.

Gerade im Bereich der Gentechnik zeigt die Öffentlichkeit großes Interesse an der Beteiligung bei Entscheidungsfindungsprozessen. Fehlende Transparenz und fehlen­der Zugang zu Informationen schränken die Möglichkeiten zur Mitgestaltung oft stark ein. Seit dem Jahr 2000 arbeitet eine internationale Arbeitsgruppe spezifisch zum Thema der gentechnisch veränderten Organismen. Österreich, vertreten durch das Umweltbundesamt, war mit der Leitung dieser Arbeitsgruppe betraut. Aufgabe war es, Möglichkeiten für die Konkretisierung der Konvention im Bereich der Gentechnik aufzugreifen. Zentral- und osteuropäische Staaten sowie Umweltschutzorganisationen standen dieser Weiterentwicklung der Aarhus-Konvention sehr positiv gegenüber.

Bei der zweiten Vertragsparteienkonferenz im Mai 2005 in Almaty, in Kasachstan, konnte ein weiterer Kompromiss erzielt werden. Demnach wurde die Aarhus-Kon­vention für Entscheidungsfindungsprozesse im Bereich der Freisetzung und Produkt­zulassung von gentechnisch veränderten Organismen geändert. Die in Kasachstan getroffene Entscheidung bedeutet eine Verbesserung der Rechte der Öffentlichkeit und enthält die Elemente, die jetzt schon sehr häufig zitiert wurden.

Der Artikel 6 wurde neu eingeführt, und die mögliche Ausnahme vom Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle der Freisetzung, die in analoger Weise bereits unter vergleichbaren biogeographischen Bedingungen genehmigt wurde, ist bei uns im Gentechnikgesetz so nicht vorgesehen. Der Artikel 3 Absatz 5 bleibt unberührt.

Dem gegenüber steht aber ein in Österreich viel strengeres Gesetz: der § 43 des Gentechnikgesetzes, der die Anhörung regelt, und letztendlich der § 101c, der das Gentechnikregister regelt.

Zusammenfassend möchte ich daher sagen, dass in Österreich nach dem Gentechnik­gesetz jede Freisetzung einer Anhörung und einer entsprechenden Öffentlichkeits­arbeit unterliegt. Das bedeutet, dass die Regelung in Österreich wesentlich strenger ist als die Aarhus-Konvention. Ich bin jedoch sehr zuversichtlich, dass die abgeschlos­sene Konvention ein wesentlicher Schritt für eine gemeinsame Vorgehensweise der 41 Vertragsparteien war. Dies ist vor allem für jene Länder wichtig, die derzeit keine gesetzlichen Regelungen haben.

Dass das Vorhaben nicht abgeschlossen ist und kein Ergebnis ist, sondern dass geplant ist, 2008 ein neues internationales Treffen abzuhalten, zeigt, dass es ein ständiger Prozess ist, diese Aarhus-Konvention weiter auszuarbeiten.

Nichtsdestotrotz möchte ich – Kollege Mayer hat es auch schon getan – an den Herrn Bundesminister noch eine Bitte richten. In Österreich ist auch die Haftungsfrage im Bereich der Gentechnik noch nicht geklärt. Meiner Meinung nach müssten Geldmittel zur Risikoforschung verstärkt zur Verfügung gestellt werden.

Das jetzt vorliegende Ergebnis der Aarhus-Konvention ist sowohl für die EU als auch für Österreich ein durchaus erfreuliches Ergebnis. Wir haben einstimmig im Um­weltausschuss zugestimmt, und daher werden wir das heute auch hier tun. (Beifall bei der SPÖ.)

14.34

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ord­neter Dr. Pirklhuber. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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