Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 148

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zu­legen, die die Möglichkeit der Vorschreibung einer teilweisen Erdverkabelung in beson­ders sensiblen Gebieten zum Wohl der Bevölkerung bei einem UVP-Verfahren über die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 380-kV-Freileitungen beinhaltet.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Gradauer ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Weinzinger, Neubauer, Haimbuchner und weiterer Abge­ordneter betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den  Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-94 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/13 (463 d.B.), in der 53. Sitzung des Nationalrates am 13. März 2008

Immer wieder kommt es im Zuge von Trassenplanungen von Starkstromleitungen zu massiven Protesten innerhalb der betroffenen Bevölkerung, da diese eine Beeinträch­tigung für ihre Gesundheit, ihre unmittelbare Umgebung und die Umwelt befürchtet.

Die sogenannte Salzburgleitung von St. Peter/Hart nach Elixhausen ist in Ober­österreich und Salzburg seit Monaten Gegenstand teils sehr heftiger und emotionaler Auseinandersetzungen. Jene Möglichkeit, die Starkstromleitung mittels Erdkabel zum Teil unterirdisch zu verlegen, war dabei einer der Hauptdiskussionspunkte zwischen dem Betreiber, der Verbund Austrian Power Grid AG, und der betroffenen Bevöl­kerung.

Die Argumentation der Verbund Austrian Power Grid AG betreffend die Möglichkeit einer teilweisen Erdverkabelung hat im Laufe der letzten Monate immer wieder variiert. Teils wurde von zu hohen Kosten, teils von der fehlenden technischen Umsetzbarkeit gesprochen.

Das Projekt wurde schließlich am 26. März 2007 mit Bescheid genehmigt. Obwohl gegen diesen Bescheid Berufung erhoben wurde, wird es auch in besonders sensiblen Wohngebieten zu keiner Erdverkabelung kommen. Im Bescheid heißt es, dass eine


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