Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 152

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Sie der Arbeit des Rechnungshofes entgegengebracht haben, und ich möchte mich auch dafür bedanken, dass die heute auf der Tagesordnung stehenden Berichte doch sehr eingehend in den Sitzungen des Rechnungshofausschusses vom 16. Jänner und 27. Februar 2008 diskutiert wurden.

Unter den Punkten, die dort diskutiert worden sind, war auch die Frage, die heute auch im Laufe der Debatte angesprochen wurde: Inwieweit haben wir Handlungsbedarf, wenn es um die Kontrollrechte geht?

Ein Punkt, der auch heute angesprochen worden ist, sind die Unternehmensprüfungen, wo der Rechnungshof derzeit nur prüfen darf, wenn sich ein Unternehmen zu min­destens 50 Prozent in öffentlichem Eigentum befindet oder beherrscht wird. Dieser Kompetenztatbestand hat lange Verfahren ausgelöst. Beispielsweise bei der AUA – das Prüfergebnis liegt derzeit zur Behandlung im Rechnungshofausschuss – haben wir vier Jahre gewartet, bis der Verfassungsgerichtshof die Prüfkompetenz des Rech­nungs­hofes bestätigt hat. In anderen Bereichen war das Gleiche der Fall. Das heißt, es wäre hier sicher zweckmäßig, dem Rechnungshof die Möglichkeit zu geben, Unter­nehmen bereits ab einer 25-prozentigen Beteiligung zu prüfen.

Wie positiv eine RH-Prüfung von Unternehmen ist, zeigt auch die Prüfung bei der AUA, wo nach der Prüfung die Aktienkurse um 5 Prozent zugelegt haben und einer der Börseanalysten darauf hingewiesen hat, dass ein Grund dafür sicherlich sei, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes von der Geschäftsführung positiv angenommen worden sind. – Im „Abendjournal“ des ORF hörbar beziehungsweise nachlesbar.

Was die Gemeinden betrifft – und das wurde heute auch angesprochen –, ist darauf hinzuweisen, dass sich in den letzten Jahren, seit 1994 bis zum Jahr 2005, die Finanzausgleichsmasse um 60 Prozent ausgeweitet hat und dass wir in diesem Fall eine immer stärkere Verflochtenheit der Finanzströme haben.

Wir haben jetzt einen neuen Finanzausgleich von 2008 bis 2013, wo zusätzliche Mittel pro Jahr von 320 Millionen € für Länder und Gemeinden verhandelt wurden. Die Gemeinden erhalten zusätzlich 153 Millionen € jährlich, die Kleingemeinden wurden berechtigterweise aufgewertet.

Man hat den bereits im Jahre 2005 abgeflachten Bevölkerungsschlüssel neuerlich in der Hinsicht abgeflacht, dass die Gemeinden berechtigterweise mehr Geld bekommen, aber gleichzeitig die Differenz, die dadurch bei den Städten entsteht, aus dem Budget wiederum abgedeckt.

Das heißt, es wird mehr Geld verteilt, ohne dass man auf der anderen Seite auch schaut, ob das angemessen ist, ob der Sickerungseffekt dementsprechend ist und ob wir ausgezeichnete und effiziente Wohlfahrtseffekte haben, die dadurch erzielt werden.

Faktum ist, dass derzeit bei den Gemeinden von einem Budgetvolumen von 15,2 Mil­liarden € 4,6 Milliarden € durch eine externe Finanzkontrolle, durch eine transparente Kontrolle geprüft werden. Nur eine solche Prüfung durch einen Rechnungshof erm­öglicht, dass Sie heute hier diskutieren können, dass der Gemeinderat darüber diskutieren kann und der Landtag darüber diskutieren kann.

Es ist aber auch so, dass diese transparente Kontrolle auch für den Gemeindebürger Vorteile bringt, weil er beispielsweise weiß, ob das Kostendeckungsprinzip bei Gebühren eingehalten wird. Wir haben in Graz beispielsweise eine Prüfung durch­geführt, bei der festgestellt worden ist, dass dieses Kostendeckungsprinzip bei Kanal­gebühren um 50 Prozent überschritten worden ist.

Es wäre aber auch für die Gemeinden wichtig, dass die Angemessenheit der Finanz­ströme festgestellt wird. Auch das hat Herr Abgeordneter Mag. Gaßner angesprochen.


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