Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 153

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Der Punkt ist: Sind die Transferaufgaben und Transfereinnahmen irgendwo identisch? Decken sich die? Inwieweit sind die Aufgaben, die da sind, tatsächlich erbringbar, machbar? Sollte man das nicht überprüfen? Das ist sicherlich in diesem Fall auch für die Gemeinde von Bedeutung und hat für einen Gemeinderat sicher dahin gehend eine Bedeutung, dass er seiner Kontrolle auch nachkommen kann.

Hierbei sei auch erwähnt, dass von den 11 Milliarden € Finanzschulden der Gemein­den 7,8 Milliarden in marktbestimmende Gemeindebetriebe ausgelagert sind. Da prüft weder der Rechnungshof noch die Gemeindeaufsicht, noch gibt es sonst eine transparente Kontrolle.

Da Sie das gerade angesprochen haben, darf ich Ihnen einen Experten, einen profunden Kenner der Materie, nämlich den Generalsekretär des Gemeindebundes zitieren, Herrn Hofrat Dr. Robert Hink, der anlässlich der 60-Jahr-Feier des Gemein­debundes Folgendes festgehalten hat – ich zitiere –:

So wurden in den letzten Jahren (Unruhe im Saal) – bitte um Entschuldigung, das wird wichtig sein! – die direkten Gestaltungsmöglichkeiten einer Gemeinde stark einge­schränkt. Hier wirkt sich aus, dass man immer mehr wirtschaftliche Aufgaben der Gemeinden von ausgegliederten Gesellschaften, Unternehmen durchführen lasse. Damit sind sie der direkten Kontrolle des Gemeinderates entzogen. – Zitatende.

Ich glaube, ein besserer und profunderer Kenner der Situation als der Generalsekretär des Gemeindebundes ist wohl nicht zu nennen.

Also ich würde meinen, dass das, was Mag. Gaßner und viele andere Redner im Rah­men der Debatte auch erwähnt haben, sicher zweckmäßig wäre, dass man nämlich im Interesse der Gemeinden, im Interesse der Wirtschaft, im Interesse der Gemeinde­bürger, aber insbesondere auch im Hinblick auf einen optimalen Wohlfahrtssicherungs­effekt sehr wohl eine externe, transparente Prüfung der Gemeinden zulässt.

Zu den anderen Prüfungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, möchte ich er­wähnen, dass diese auch wieder sehr gut zeigen, wie effektiv die Prüfung des Rechnungshofes ist. Ein Beispiel – sie sind heute noch nicht erwähnt worden – sind die zwei Follow-up-Prüfungen, die heute zur Debatte stehen oder gestanden sind. Das ist die Follow-up-Prüfung bei der Bundespolizeidirektion Schwechat beziehungsweise bei der Technischen Universität Graz, wo wir den Einsatz der Großgeräte geprüft haben. Bei der Bundespolizeidirektion Schwechat wurden beispielsweise von 15 Empfehlun­gen 13 zur Gänze umgesetzt, bei der Technischen Universität Graz wurden von fünf Empfehlungen fünf umgesetzt.

Auch bei der Pensionsversicherungsanstalt sind mittlerweile Besserungen eingetreten, auch wenn man die Geschehnisse der Vergangenheit nicht mehr wettmachen kann. Aber man hat teilweise daraus gelernt, sofern es möglich war.

Man hat auch beispielsweise im Bereich der Versorgungssicherheit – auch das haben Sie heute diskutiert und angesprochen – erreicht, dass nunmehr die energiepolitisch wichtige Entscheidung politisch außer Streit gestellt wurde, nämlich die Realisierung der 380-kV-Leitungen, Steiermark-Leitung und Salzburg-Leitung.

Und es hat sich auch gezeigt, dass in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei der Luftqualität in der Steiermark, die Empfehlungen des Rechnungshofes sowohl vom Bund als auch vom Land aufgegriffen worden sind.

Also man kann darauf hinweisen, dass in diesem Fall ein Zusammenwirken der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes mit Ihren Kontrollkompetenzen und Ihren Möglichkeiten, die Ihnen als Abgeordnete zustehen, zu positiven Effekten sowohl für die Wirtschaft, aber insbesondere für den Steuerzahler führt. – Ich möchte mich in


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