Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 157

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Das derzeit geltende UPV-G erfasst nur Starkstromfreileitungen, nicht aber Erdver­kabelungen (siehe UVP-G, Anhang 1 Zif 16). Ist eine Freileitung eingereicht, kann eine Erdverkabelung nicht vorgeschrieben werden, weil dies eine unzulässige Projektmodi­fikation (andere Sache) durch die Behörde wäre. Aus diesem Grunde liegt es an der Verbund die Teilstücke bereits als Erdverkabelungen einzureichen. Mit einer UVP-G-Novelle ist sicherzustellen, dass auch diese Erdverkabelungen einer UVP-Prüfung unterzogen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Eigentümerrechte an der Verbund/APG dafür einzusetzen, dass eine Teilverkabelung an sensiblen Stellen bei allen nicht realisierten 380-kV-Leitungen vorgesehen wird und entsprechende Anträge (neuerlich) zur Genehmigung eingereicht werden;

die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, eine entsprechende Regierungs­vor­lage zur Änderung des UVP-G vorzulegen, damit auch erdverkabelte Teilstücke einer 380-kV-Leitung dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz unterliegen.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Zunächst gelangen wir zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-94 d.B. des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/13, zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erdver­kabelung von 380-kV-Leitungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend teilweise Erdverkabelung der 380-kV-Leitung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Dr. Stummvoll: Broukal! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

 


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