Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 177

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zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Abg. Dr. Lich­tenecker: Die Koalition funktioniert ja!)

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojektes „Nabucco“ samt Titel und Eingang in 437 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.35.2516. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 622/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohn­kosten das Richtwertgesetz geändert wird (Mietrechtliches Inflationslinderungs­gesetz – MILG) (480 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. 3 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


18.35.53

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wir beschließen heute ein Gesetz, mit dem zirka 650 000 Mieterinnen und Mieter in Österreich um zirka 35 Millionen € entlastet werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Mieten nach dem Richtwertgesetz werden ab 1. April 2008 nicht um 3,6 Prozent, sondern um 2,14 Prozent angehoben, indem nämlich in Zukunft der Jahresdurch­schnittsindex genommen und nicht von Dezember auf Dezember geschaut wird, wo wir ja im Dezember 2007 einen sehr hohen Index mit 3,6 Prozent hatten.

Was bedeutet das konkret? – Das bedeutet für den Mieter einer Mietwohnung mit einer Miete von zirka 600 € im Monat eine Ersparnis von 100 € im Jahr. 350 000 Mieterinnen und Mieter sind davon positiv betroffen.

 


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