Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 115

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Ihre Argumentation zum Transit: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bestim­mungen des Vertrags von Nizza, der weiter gelten würde, unterscheiden sich nicht von den Bestimmungen im Vertrag von Lissabon. Da hat die Europäische Union keine zu­sätzliche Kompetenz bekommen. Das war auch bisher schon so. Es ändern sich nur die Organisationsformen, es wurden jedoch keine Kompetenzen erweitert. Das heißt, wir würden, wenn wir diesen Vertrag von Lissabon ablehnen, auch weiterhin die Rege­lungen des Vertrags von Nizza haben, die die gleichen sind. (Abg. Dr. Graf: Was brau­chen Sie ihn dann?) Ich verstehe nicht, warum Sie das dann als Argument anführen. (Abg. Dr. Graf: Was brauchen Sie denn dann den neuen Vertrag?)

EURATOM: Der EURATOM-Vertrag wird vom Vertrag von Lissabon nicht berührt, übri­gens auch nicht berührt vom Vertrag von Nizza. Diese Argumentation ist vollkommen falsch. Es ändert sich nichts! (Abg. Dr. Graf: Was brauchen Sie ihn dann?)

Zur Verdoppelung der Beiträge an die Europäische Union: Es ist ja lächerlich, zu be­haupten, dass sich das erst mit dem Vertrag von Lissabon ändert. Bereits 2007 hat die Europäische Union eine finanzielle Vorausschau beschlossen, die nichts mit diesem Vertrag zu tun hat. Die gilt bis 2014. Das hat also nichts mit diesem Vertrag zu tun! Sie konstruieren irgendwelche Argumente, die nichts mit diesem Vertrag zu tun haben.

Ich kann Ihnen aber schon sagen, wogegen Sie sind. Sie sind gegen das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen in Unternehmen, Sie sind gegen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen und Kollektivmaßnahmen. Sie sind ge­gen das Recht auf Zugang zu einem Arbeitsmarktvermittlungsdienst. (Abg. Strache: Das ist absurd!) Sie sind gegen das Recht auf Schutz bei ungerechtfertigter Entlas­sung. Sie sind gegen das Recht, gerechte Arbeitsbedingungen zu erhalten. Wenn Sie den Vertrag von Lissabon ablehnen, dann lehnen Sie jene Regelungen ab, die eine sozialere Vorgangsweise innerhalb der Europäischen Union zulassen würden. (Abg. Strache: Wir sind nicht gegen die sozialen Standards, sondern dafür, und die sind in Österreich besser!)

Sie haben auch das Gesundheitswesen angeführt. Sie sind auch gegen das Recht auf Leistungen wie den Zugang zur Gesundheitsversorgung und ärztlicher Versorgung. Das sind jene Verbesserungen, die in diesem Vertrag enthalten sind als Grundrechte, als soziale Grundrechte und damit auch einklagbar wären, die sozusagen die Weiter­entwicklung gegenüber dem Vertrag von Nizza bedeuten. Sie verweigern den Bürgern der Europäischen Union, das in Grundrechten festzuschreiben.

Sie tun so, als ob es, wenn es diese Rechte nicht gäbe, besser wäre. Der Vertrag von Nizza ist nicht besser als dieser Vertrag, den wir heute zu beschließen haben. Und wir geben nicht mehr Entscheidungsrechte ab. Wir haben bereits in einer Volksabstim­mung darüber abgestimmt, dass das EU-Recht über das österreichische Recht zu stel­len ist. (Abg. Strache: Nicht in allen Bereichen!) Das war der Kernpunkt einer Volksab­stimmung, und das wurde abgestimmt. Und die Weiterentwicklungen, die Verbesserun­gen bringen, den Europäern zu verweigern und damit auch den Österreichern zu ver­weigern, das halte ich für schändlich. Ich halte alle Argumentationen, die so tun, als würde man, wenn man diesen Vertrag ablehnt, in einen rechtsleeren Raum zurückkeh­ren, für absolut schändlich und unrichtig. Und ich glaube, Sie wissen auch, dass das unwahr ist, was Sie behaupten.

Es gibt Regelungen vorher und Regelungen nachher. Die Regelungen vorher sind schlechter als die Regelungen nachher. Warum lehnen Sie den Vertrag ab? (Abg. Strache: Weil unser Sozial- und Rechtssystem besser ist!) – Weil Sie ganz einfach


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