Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 118

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dann wird das Interesse, dass man als Volk wirklich darüber befinden will, auch rapide abnehmen.

Damit komme ich zur dritten Schlussfolgerung zurück, nämlich zu dem, dass eine aus politischen Gründen geforderte Volksabstimmung eigentlich nicht begründet ist. Da komme ich auch zur Absurdität der Diskussion, die da geführt wird. Diese Diskussion ist für mich deshalb absurd, weil ja die Forderungen, die in den letzten acht Jahren, auch von der Bevölkerung in Österreich, erhoben wurden, dass sich Europa ändern muss, erstmals in diesem Vertrag zumindest zu einem Teil berücksichtigt sind. (Abg. Strache: In eine völlig falsche Richtung!) – Das ist nicht die falsche Richtung, sondern die richtige Richtung. Ich unterstütze das.

Was wurde denn auch an unseren Stammtischen gefordert? Gefordert wurde: Wir müssen dieses Europa bürgernäher machen. Das ist so fern, ich höre ja gar nichts da­von. – Erstmals haben wir Bürgerrechte verankert, Bürgerrechte, die diesen Namen tatsächlich verdienen. Und ehrlich gesagt, wenn wir sagen, Menschenrechtskonvention ist bei uns Standard, doch bisher galt sie gar nicht in europäischen Verfahren, ja, mei­ne Damen und Herren, dann ist es Zeit, dass wir auch die Menschenrechtskonvention zur Anwendung bringen und darüber hinausgehende Rechte für die Bürger in Europa formulieren. Daher ist das, wie ich meine, ein völlig gerechtfertigter Zug, der sich hier auch wiederfindet.

Oder erinnern Sie sich an das Argument, dass viele gesagt haben: zu viel Einmischung aus Europa. Viel zu viele Rechtsvorschriften kommen auf uns zu. (Abg. Dr. Niederwie­ser: Das stimmt zum Teil auch!) Wir wissen ja gar nicht mehr, wie wir das alles hand­haben sollen. – Ja, das ist eine zum Teil durchaus berechtigte Kritik. Erstmals wird hier verankert, dass wir auch als nationales Parlament, dass Nationalrat und Bundesrat eine Möglichkeit haben, auch dann, wenn eine Kommission etwas vorschlägt, dazu nein zu sagen. Das, meine Damen und Herren, ist ein gewaltiger Fortschritt gegenüber dem, was bisher galt. (Beifall bei der ÖVP.)

Oder erinnern Sie sich an den Vorwurf, Europa sei eigentlich undemokratisch, das Europäische Parlament existiere zwar, aber eine volle Mitbestimmung habe es ja gar nicht! – Erstmals wird jetzt verankert, dass das Europäische Parlament zum vollen Mit­gesetzgeber in der Europäischen Union wird. Das ist gut so, und ich unterstütze das ausdrücklich.

Meine Damen und Herren, damit komme ich bei den Inhalten zu dem, was auch viel­fach in der heutigen Diskussion behauptet wird und was durchaus Emotionen erregt, das ist, ob die österreichische Neutralität damit denn tatsächlich abgeschafft wird. Wenn Sie den Artikel 28a dieses Vertrags lesen und dort den Abs. 7 – und ich zitiere das, weil es wichtig ist auch für die österreichische Bevölkerung –, dann ist es ganz klar – ich zitiere –:

Der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mit­gliedstaaten bleibt unberührt, heißt es dort – was die Schlussfolgerung nahelegt, dass auch die österreichische Sicherheitspolitik, nämlich eine Neutralität, wie wir sie haben, von diesem Vertrag unberührt bleibt.

Da das ja nicht allen geglaubt wird, darf ich Ihnen einen prominenten Zeugen nennen. Heute in der „Presse“ lesen Sie, dass der Zeuge sagt – ich zitiere –: „Und zur Neutrali­tät: Es steht nichts drinnen im Vertrag, was sie ändern würde, das stimmt.“

 


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