Abgegebene Stimmen: 174, davon gültig: 173, ungültig: 1; „Ja“-Stimmen: 24, „Nein“-Stimmen: 149.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anordnung einer Volksabstimmung ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Aspöck;
Belakowitsch-Jenewein, Bösch;
Darmann, Dolinschek;
Fichtenbauer;
Gradauer, Graf;
Haimbuchner, Hauser;
Kickl, Klement, Kurzmann;
Neubauer Werner;
Rosenkranz;
Schalle, Schultes, Stadler Ewald, Strache;
Themessl;
Vilimsky;
Weinzinger Lutz, Westenthaler;
Zanger.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Klaus Hubert;
Bauer, Bayr, Becher, Brinek, Brosz, Broukal, Bucher;
Cap, Csörgits;
Dobnigg, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;
Eder Sebastian, Eder-Gitschthaler, Ehmann, Eisenschenk, Eßl;
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