Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 55

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Gradauer, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Entlastung der kleinen und mittleren Betriebe und die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht (III-120 d.B.) des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft 2006/07 (499 d.B.), in der 56. Sitzung des Nationalrates am 10. April 2008

Kleine Unternehmen sind das Rückgrat der europäischen und vor allem der öster­reichischen Wirtschaft. Sie sind Hauptträger der Beschäftigung und Nährboden für Geschäftsideen. Die Belange der kleinen und mittleren Unternehmungen müssen dringend – ganz oben – auf die Liste der politischen Prioritäten gesetzt werden. Kleine Unternehmen reagieren am empfindlichsten auf Veränderungen des Umfeldes, in dem sie tätig sind. Sie werden als Erste in Mitleidenschaft gezogen, wenn Unternehmen über Gebühr mit Bürokratie und Abgaben belastet werden. Und sie beginnen als Erste zu florieren, wenn die Bürokratie zurückgestutzt und Leistung belohnt wird.

Kleine Unternehmen sind als die Haupttriebfeder für Innovation, Beschäftigung sowie die soziale und lokale Integration in Österreich und Europa anzusehen. Deshalb müssen für Kleinunternehmen die bestmöglichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine Zukunft, die nachhaltig und sicher ist, braucht starke und innovative Leistungsträger. Die Freiheit und der Wohlstand jedes Einzelnen wird durch eine kraftvolle Wirtschaft garantiert.

Die FPÖ fordert daher für die Bereiche „Verwaltung und Bürokratie“ sowie „Steuern und Abgaben“ die Umsetzung weiterer Maßnahmen um jene Punkte, wie oben erwähnt, bestmöglich zu erreichen:

Verwaltung und Bürokratie

Eine zentrale Aufgabe des stattgefundenen Österreich-Konvents war es, die Strukturen für einen modernen und leistungsfähigen Bundesstaat festzulegen. Entscheidend ist dabei, dass überlappende Schnittstellen und Doppelgleisigkeiten zwischen den Ge­bietskörperschaften beseitigt werden. Die neue Verfassung sollte Grundlage für eine umfassende Verwaltungsreform sein, welche die gemeinsamen Interessen von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch insbesondere der Steuerzahler und der Wirtschaft vereint.

Die Kosten der Unternehmer aufgrund staatlicher Informationsverpflichtungen belaufen sich mittlerweile auf über 8 Mrd. Euro jährlich. Dieser tägliche Bürokratiewahn verur­sacht beispielsweise bei Kleinbetrieben (bis 10 Mitarbeitern) Kosten von 3 750 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Bürokratie kostet Geld, verhindert Investitionen, fördert Schwarzarbeit und kostet bereits in jedem dritten Betrieb auch neue Jobs, da laut aktuellen Umfragen 38 Prozent der Kleinunternehmer mehr Personal einstellen würden, wenn die Bürokratieschraube gelockert wird.

Für den Abbau von Bürokratie gibt es unzählige Beispiele. Einige seien hier erwähnt: Streichung der Veröffentlichungsverpflichtung in der Wiener Zeitung, Abbau der Statistikflut (Eurostat, Interstat), Verfahrensvereinfachungen z.B. Abgabenverfahrens­recht, Vereinfachung durch Vereinheitlichung des Lohnbegriffes und damit einher­gehend der Lohnverrechnung, stärkere Vernetzung der Behörden, usw.

 


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