Neben einer Staats- und Verfassungsreform, die eine effiziente Verwaltung schaffen soll sind auch noch in anderen Rechtsmaterien (Anlagenrecht, Bau- und Raumordnung, Gewerbeordnung, usw.) Erneuerungen und Vereinfachungen bzw. Vereinheitlichungen herbeizuführen. Des Weiteren sind auch Eigenregieleistungen des Staates (z.B. Abfallverbände, Straßenmeistereien, Bauhöfe, Gärtnereien) – insbesondere der Kommunen – abzubauen bzw. gänzlich zu privatisieren.
Durch eine effektive Verwaltungsvereinfachung, die einen merklichen Bürokratieabbau mit sich bringt, könnten unsere heimischen Wirtschaftstreibenden massiv entlastet werden, ohne dabei an der Steuerschraube zu drehen.
Vereinfachungen der Lohnverrechnung: Allein die Tatsache, dass die Lohnsteuerrichtlinien als "Auslegungsbehelf" zum Einkommensteuergesetz rd. 1.300 Punkte umfasst, ist unzumutbar und untragbar. Die Straffung der rechtlichen Bestimmungen ist daher unumgänglich. Langfristiges Ziel sollte sein, dass jeder Arbeitnehmer selbst seine Veranlagung beim Finanzamt durchführt und der Arbeitgeber von der Lohnberechnung entlastet wird.
Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen: Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie bei den Gemeindeabgaben müssen Vereinheitlichungen stattfinden. Eine Reduktion der über 100 Bemessungsgrundlagen auf möglichst wenige ist anzustreben.
Steuern und Abgaben
Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages (IFB): Eine schnelllebige Zeit erfordert auch eine ständige Anpassung der Unternehmensstruktur, um wettbewerbsfähig zu sein bzw. zu bleiben. Investitionen in neue Technologien und Maschinenparks sind unumgänglich. Der IFB ist hier eine wesentliche Stütze für die Wirtschaftstreibenden.
Lohnnebenkostensenkung: Die hohe Abgabenbelastung des Faktors Arbeit stellt ein Hemmnis für die Beschäftigung dar und führt zu einem Ausweichen in Schwarzarbeit, geringfügige Beschäftigung und Schein-Selbständigkeit. Die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit (ohne Einkommenssteuer) beträgt in Österreich rd. 17,5 % des BIP und liegt somit um 4 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. Gemessen an der Lohn- und Gehaltssumme beträgt die Abgabenbelastung 42 %, um 9 Prozentpunkte höher als in der EU. Zur Entlastung könnten IESG- und AUVA-Beitrag gesenkt werden.
Änderung der Abschreibungszeiten: Abschreibungen für schnelllebige Wirtschaftsgüter (PKW, EDV-Anlagen,) müssen an die reale Nutzungsdauer angepasst werden.
Betrieblich genutzte Fahrzeuge: Im Bereich der betrieblich genutzten Fahrzeuge sollte die Vorsteuerabzugsfähigkeit nicht nur auf die Fiskal-PKWs beschränkt werden.
Bagatellsteuern: Nur dort wo der Staat eine Leistung erbringt, sollen Steuern und Abgaben eingehoben werden – Äquivalenzprinzip! Daher sind Kreditgebühren, Bestandsgebühren (Miet- u. Versicherungsvertrag), Gesellschaftssteuer, Feuerschutzsteuer, Bodenwertabgabe und Werbesteuer ersatzlos zu streichen.
Betriebsnachfolge: Um Österreichs Arbeitgeber Nummer 1 – die Klein- und Mittelbetriebe – zu erhalten, sind bei der Betriebsnachfolge tiefgreifende Reformen notwendig. Unter dem Gesichtspunkt, dass in den nächsten 10 Jahren mehr als 52.000 Betriebe übergeben werden – die über 440.000 Arbeitsplätze sichern – müssen Maßnahmen gesetzt werden.
Finnisches Modell: In Finnland sind Ausgaben für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar – und somit deutlich günstiger. Dadurch entstanden rd. 8.000 neue permanente Arbeitsplätze zu marktgerechten Bedingungen.
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