Ich werde heute einen Entschließungsantrag in Richtung Verbesserung dieser Situation einbringen. Ich möchte aber davor ein bisschen in die Praxis schauen und Beispiele dafür bringen, warum die Bürokratie in Österreich so ausgeprägt ist.
Erstes Beispiel: Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen zur Reisekostennovelle 2007 beträgt 20 Seiten. Das ist nur ein Auslegungsbehelf für die Reisekosten.
Oder: die Steuerrichtlinien für die Lohnsteuer. Der Auslegungsbehelf dazu beträgt 659 Seiten und enthält 1 407 Punkte.
Oder: die Einkommensteuerrichtlinien. Der Auslegungsbehelf dazu beträgt 1 720 Seiten und enthält 8 318 Punkte.
Oder: Die Körperschaftsteuerrichtlinien umfassen 575 Seiten. (Abg. Dr. Graf: Unglaublich!) – Unglaublich! Ganz richtig.
Es wundert deshalb nicht, dass der „Kurier“ vom 4. Jänner 2008 Folgendes geschrieben hat – ich zitiere –:
„4,3 Milliarden Euro kostet das Ausfüllen der Steuerformulare die österreichischen Unternehmen jährlich. Das sind immerhin 1,6 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes. Die Regierung hat daher beschlossen, durch Verwaltungsvereinfachung diese Kosten um ein Viertel zu senken – so weit die Theorie.“
Das wäre alles positiv. In der Praxis bemerkt man aber leider davon wenig oder nichts. Ganz im Gegenteil! So sagt der bekannte Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Klaus Hübner zu diesem Thema Folgendes:
„Die neuen Einkommensteuerformulare sind noch umfangreicher und komplizierter“ als bisher. „Die Ausfüllanleitung“ für das neue Formular „umfasst 27 Seiten“. (Rufe bei der FPÖ: Unglaublich!) – Unglaublich!
Und als Draufgabe gibt es die Barbewegungsverordnung für die Gastronomie, die zum Beispiel Schihütten in eine unzumutbare Kosten- und Aufwandsschere bringen. (Rufe bei der SPÖ: Unglaublich!) – Unglaublich! Ja.
Ich möchte nun den von mir angekündigten Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Themessl, Gradauer, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Entwicklung eines Masterplanes zum Bürokratieabbau
Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Masterplan zum Bürokratieabbau nach niederländischem Vorbild, in dem das Ziel der Reduktion der Verwaltungskosten für Betriebe um 50 Prozent festgeschrieben wird, vorzulegen.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
11.17
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Gradauer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
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