Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 59

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich werde heute einen Entschließungsantrag in Richtung Verbesserung dieser Situ­ation einbringen. Ich möchte aber davor ein bisschen in die Praxis schauen und Beispiele dafür bringen, warum die Bürokratie in Österreich so ausgeprägt ist.

Erstes Beispiel: Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen zur Reisekosten­novelle 2007 beträgt 20 Seiten. Das ist nur ein Auslegungsbehelf für die Reisekosten.

Oder: die Steuerrichtlinien für die Lohnsteuer. Der Auslegungsbehelf dazu beträgt 659 Seiten und enthält 1 407 Punkte.

Oder: die Einkommensteuerrichtlinien. Der Auslegungsbehelf dazu beträgt 1 720 Sei­ten und enthält 8 318 Punkte.

Oder: Die Körperschaftsteuerrichtlinien umfassen 575 Seiten. (Abg. Dr. Graf: Unglaub­lich!) – Unglaublich! Ganz richtig.

Es wundert deshalb nicht, dass der „Kurier“ vom 4. Jänner 2008 Folgendes ge­schrieben hat – ich zitiere –:

„4,3 Milliarden Euro kostet das Ausfüllen der Steuerformulare die österreichischen Unternehmen jährlich. Das sind immerhin 1,6 Prozent der gesamten Wirtschafts­leistung des Landes. Die Regierung hat daher beschlossen, durch Verwaltungsver­einfachung diese Kosten um ein Viertel zu senken – so weit die Theorie.“

Das wäre alles positiv. In der Praxis bemerkt man aber leider davon wenig oder nichts. Ganz im Gegenteil! So sagt der bekannte Präsident der Kammer der Wirtschafts­treuhänder Klaus Hübner zu diesem Thema Folgendes:

„Die neuen Einkommensteuerformulare sind noch umfangreicher und komplizierter“ als bisher. „Die Ausfüllanleitung“ für das neue Formular „umfasst 27 Seiten“. (Rufe bei der FPÖ: Unglaublich!) – Unglaublich!

Und als Draufgabe gibt es die Barbewegungsverordnung für die Gastronomie, die zum Beispiel Schihütten in eine unzumutbare Kosten- und Aufwandsschere bringen. (Rufe bei der SPÖ: Unglaublich!) – Unglaublich! Ja.

Ich möchte nun den von mir angekündigten Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Gradauer, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Entwicklung eines Masterplanes zum Bürokratieabbau

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Masterplan zum Büro­kratieabbau nach niederländischem Vorbild, in dem das Ziel der Reduktion der Verwaltungskosten für Betriebe um 50 Prozent festgeschrieben wird, vorzulegen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Gradauer ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite