Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 70

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macht uns aber auch bewusst, dass wir achtgeben müssen, dass die mittelständischen Unternehmen nicht unter die Räder kommen. Wenn ich hier von mittelständischen Unternehmen spreche, dann meine ich nicht die KMUs, weil das nur der Überbegriff ist. Unter „KMU“ fällt ja auch ein Unternehmen wie zum Beispiel Microsoft Österreich, und das kann ja nicht wirklich unser erster schützenswerter Kunde sein.

Gerade im öffentlichen Einkauf – es wurde heute schon die Bundesbeschaffung ange­sprochen – ist es unsere Aufgabe, darauf zu schauen, dass die Klein- und Mittel­betriebe nicht unter die Räder kommen. Es steht zwar in dem Bericht über das mittelständische Gewerbe drinnen, 73 Prozent der Kunden sind KMUs, die Frage ist aber: Welchen Anteil haben sie tatsächlich am Beschaffungsvolumen?, und: Finden sich die KMUs in einem adäquaten Verhältnis Anzahl zur Vertragspartnerschaft? – Ich denke, da braucht es im Bundesvergabegesetz noch einige Nachjustierungen, damit die KMUs nicht wirklich unter die Räder kommen, vor allem die Kleinstunternehmen und vor allem im ländlichen Raum.

Ich bin der Überzeugung, dass es notwendig ist, die Auswirkungen der zentralen Be­schaffung gerade im ländlichen Raum zu evaluieren. Dabei geht es nicht etwa um die Abschaffung dieses zentralen Einkaufs, denn dazu gibt es meiner Ansicht nach betriebswirtschaftlich keine Alternative. Und an den Kollegen Zanger gerichtet: Bevor Sie über Unternehmen Zitate aussprechen, bitte informieren Sie sich ein wenig besser!

Ich möchte an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bundes­beschaffung – und da weiß ich, wovon ich spreche – meinen Dank für ihr Engagement aussprechen. Dort wird professionell gearbeitet – gearbeitet unter Rahmenbedingun­gen, und die geben wir vor. Und wenn wir diese ändern wollen, dann sollten wir das auch tun.

Darum, glaube ich, ist es notwendig, auch die volkswirtschaftlichen Effekte dieser zen­tralen Beschaffung zu evaluieren und die Rückschlüsse daraus zu ziehen, im Sinne der Kleinst- und Kleinunternehmen und vor allem im Sinne des ländlichen Raumes.

Wenn es darum geht, die Kosten des Einkaufsprozesses zu minimieren, dann geht es auch darum, die Frage zu beantworten: Braucht ein Unternehmen mit 75 Mitarbeitern tatsächlich zwei Geschäftsführer? Ist das notwendig? Oder: Es ist auch die Frage zu stellen, ob beim Prüforgan, beim Bundesvergabeamt, tatsächlich 14 Senatsvorsitzende gerechtfertigt sind oder ob man nicht mit ein paar weniger auch auskäme. Ich denke, das könnte auch eine lohnende Aufgabe für den Rechnungshof sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hölle­rer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


11.49.25

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Im Mittestandsbericht findet sich auch ein Kapitel, das sich mit den Maßnahmen bezüglich der dualen Berufsausbildung beschäftigt. In Österreich waren zum Stichtag 30. November 2007 129 919 junge Menschen in Ausbildung. Das waren um 3 900 mehr als noch ein Jahr zuvor.

80 Prozent dieser jungen Menschen werden in den kleinen und mittleren Unternehmen ausgebildet, wo sie neben den berufsbildenden Maßnahmen in den Schulen vor allem direkt im Betrieb, direkt im Meisterbetrieb ihren Beruf erlernen können. Das heißt also für sie, dass sie, in das Wirtschaftsgeschehen eingebunden, ihre Berufsbildung, Be­rufsausbildung erleben. Das ist schon etwas Besonderes, und das ist, denke ich, die


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