Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 75

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. 5 Minuten freiwillige Redezeit­be­schränkung. – Bitte.

 


12.03.04

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! „Ja, endlich!“, könnte man sagen. Das ist das Positive an diesem Antrag, der hier eingebracht wurde, um österreichische Unter­nehmen des Handwerks bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der Schweiz zu unterstützen.

„Endlich!“, das hat einen Grund. Herr Minister, ich stelle Ihnen eine Frage: Was pas­siert mit einem Unternehmen, das auf sich ändernde Rahmenbedingungen in der Wirtschaft nicht sofort reagiert? – Ich kann es Ihnen sagen: Dieses scheint dann innerhalb kürzester Zeit in Ihrer Insolvenzstatistik auf, weil es nicht überleben wird!

Bei diesem Antrag in der Politik ist es grundsätzlich anders, da heißt es: „Gut Ding braucht Weile.“ Wenn man davon ausgehen könnte, dass dann, wenn diese Weile länger dauert, ein gutes Ding herauskommt, wäre das noch verständlich. Meistens ist es aber so, dass diese Weile ewig dauert und kein Ding mehr herauskommt. Genau so ist es bei diesem Antrag, das muss ich Ihnen schon sagen. Wissen Sie, wenn man ganz böse wäre, dann könnte man jetzt behaupten: Das ist ein Paradebeispiel dafür, dass Sie zeigen, dass Sie für kleine und mittlere Unternehmen gar nichts übrig haben!

Vor einem Jahr, am 1. April 2007, hat die Schweiz die Rahmenbedingungen für diese grenzüberschreitenden Dienstleistungen gewaltig verschärft. Das fängt bei der Melde­frist an – man muss es acht Tage vorher melden, wenn man eine Arbeit in der Schweiz ausführt –, und das reicht bis hin zu diversen anderen Sachen, zum Abführen von Geldern, zu Beitragspflichten gegenüber schweizerischen Berufsverbänden und ähn­lichen Dingen mehr. Passiert ist aber seit einem Jahr so gut wie nichts. Ich kann Ihnen erklären, warum es so gut wie nichts ist, weil dann meine Nachredner hier wahr­scheinlich erklären wollen, was alles schon gemacht wurde.

Seit 1. April 2007, also seit mehr als einem Jahr, sind österreichische Firmen speziell in Vorarlberg, in Grenznähe, von diesem Problem betroffen. Es handelt sich ausschließ­lich um Klein- und Mittelbetriebe. Denn alle Großbetriebe haben Niederlassungen in der Schweiz, und sie betrifft das Problem nicht.

Die Argumentation, die teilweise auch von der ÖVP im Land gekommen ist, ist die, dass Firmen sich die Möglichkeit suchen oder offen halten wollen, in der Schweiz eine Niederlassung zu gründen. Dazu sage ich Ihnen, dass Kleinfirmen mit zwei oder drei Mitarbeitern sich das erstens nicht leisten können und dazu nicht in der Lage sind; und zweitens fördert es nicht unbedingt den Arbeitsstandort Österreich, wenn man Arbeitskräfte in die Schweiz auslagern möchte. – Das ist das Erste.

Ich habe im Juni des letzten Jahres hier in diesem Hohen Haus einen Antrag ein­gebracht, habe damals eine Antragskopie dem Herr Bundesminister zur Verfügung gestellt und ihn gebeten, bei den Gesprächen mit der Schweiz im Juli auf dieses Thema einzugehen. Das hat der Herr Bundesminister dankenswerterweise gemacht, das muss man ihm zugestehen; herausgekommen ist allerdings nichts. Was mich aber schon gewundert hat, ist, dass Anfang September bei einer Informationsveranstaltung im Wirtschaftsministerium, bei der ich anwesend war, Sektionschef Mayer mir auf


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