Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 119

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anderen auch schon vorher. Und es ist absolut notwendig und richtig, diese Form von Dank und Anerkennung fortzusetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.28.54

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Zunächst begrüße ich eine Schülerklasse der Bundeshandels­akademie Grazbachgasse, die dieser Diskussion zuhört und hoffentlich einen positiven Eindruck mitnimmt. (Beifall bei ÖVP, FPÖ sowie BZÖ.)

Abschließend zu dieser Diskussionsrunde möchte ich nur sagen, dass im Rahmen dieser so genannten Erinnerungszuwendung geschätzte 3 300 Auszahlungen getätigt werden. Es ist eine wichtige Zuwendung, und wir sind uns der Vergangenheit durchaus bewusst. Das sage ich auch in Richtung der Grünen, weil diese Diskussion, speziell wie sie Kollegin Schatz geführt hat, meiner Meinung nach nicht tragbar ist, weil wir alle diese Angelegenheiten sehr ernst nehmen.

Wir haben eine Anerkennung geschaffen. Ähnliche Aktivitäten hat es auch schon in den vergangenen Jahren gegeben. Österreich ist sich seiner Vergangenheit bewusst, und Österreich ist sicher nicht gleichgültig gegenüber den Opfern des NS-Terrors!

Mit der in Rede stehenden Regierungsvorlage über die Erinnerungszuwendung wird das ein weiteres Mal klar gezeigt, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dr. Buchinger. – Bitte.

 


14.30.16

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete im Hohen Haus! Lieber und geschätzter Kollege Öllinger, das, was Sie heute zur Beschlussfassung vorliegen haben, eine Regierungsvorlage über eine Zuwendung an die Widerstandskämpfer und Opfer politischer Verfolgung und deren Hinterbliebene aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des national­sozialis­tischen Deutschen Reiches in Österreich, ist kein Schulterklopfen – und es ist auch mehr als eine symbolische Geste.

Das demokratische und freie Österreich hat im heurigen Gedenkjahr eine vielfältige Reihe würdevoller Gedenkveranstaltungen hinter sich gebracht und in breiter Zustim­mung mit den Betroffenen und den Organisationen dieses Gedenken geleistet.

Diese Erinnerungszuwendung reiht sich in ähnliche Sozialleistungen der Jahre 1975, 1985, 1988 und 2005 ein. Es erweitert nunmehr dieses Gesetz den Kreis der An­spruchs­berechtigten, und es zieht auch die Begünstigung besser, weil nunmehr keine Splittung des Auszahlungsbetrages erfolgt, sondern ein einheitlicher Betrag an der oberen Auszahlungshöhe des Jahres 2005 ausbezahlt wird. Und das ist neben vielen anderen ein Beitrag des freien und demokratischen Österreich, seinen Respekt und seine Anerkennung den Widerstandskämpfern und den Opfern politischer Verfolgung zu zeigen.

Es ist das auch eine symbolische Geste, aber doch weit mehr als eine symbolische Geste. Bitte vergessen Sie nicht, dass in § 1 Ziffer 5 dieses Gesetzes, das ich Sie bitte zu beschließen, ja auch 300 Personen genannt sind, die wegen sozialer Bedürftigkeit


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