Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 120

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vom Nationalfonds wiederkehrende Geldleistungen erhalten, und dass ein gut Teil auch der Opferfürsorgerentenbezieher und -bezieherinnen an den untersten Grenzen von Pensionen ihr Einkommen beziehen, und da sind 1 000 € auch ein durchaus nennenswerter Geldbetrag.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, dieses Gesetz, das Sie heute beschließen werden, setzt eine würdige Tradition des freien und demokratischen Österreich fort, in Respekt und in Anerkennung vor den Opfern, die wiederholt gewürdigt und auch heute hier genannt worden sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nunmehr zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Schatz, den Antrag 555/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zurückzuver­weisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Vorlage.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zunächst komme ich zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des national­sozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinne­rungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird (465 d.B.).

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die §§ 1 und 2 bezieht, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit ange­nommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist wiederum mehrheitlich. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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