Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 122

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Aufgabe, die wir im Rahmen der Europäischen Union zu lösen haben, eine Aufgabe, die den Mitglied­staaten der Europäischen Union zukommt, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union sicherzustellen, dass nur sicheres Spielzeug, aber auch keine Produktpirateriewaren nach Europa gelangen.

Die Wirklichkeit sieht an den Außengrenzen der Europäischen Union, insbesondere bei den sogenannten Containerhäfen, allerdings ganz anders aus. Beispielsweise nur 6 Prozent aller Container, die nach Rotterdam gelangen, werden überprüft. Daher hat auch das Europäische Parlament in einer Entschließung festgestellt, dass genau die Kontrollen an den Außengrenzen verschärft werden müssen. Aber auch damit ist es nicht getan. Konsumenten, Eltern, aber auch Kinder brauchen Informationen, ob ein Spielzeug sicher ist oder nicht. Und da haben wir ein Problem. Viele der Waren, die zurückgezogen wurden, wiesen das sogenannte CE-Kennzeichen auf, waren aber alles andere als sicher. Sie entsprachen nicht der EU-Spielzeugrichtlinie und nicht der Europäischen Norm 71.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Aufgabe, und daher habe ich diesen Antrag in dieser Form vorbereitet, dass es europaweit zu gesicherten Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten kommt. Wir müssen allerdings auch national sicherstellen – und ich bedanke mich für die Zustimmung auch bei Frau Bundesministerin Kdolsky, die dafür zuständig ist –, dass es einen ganz klaren Markt­überwachungsplan für Kinderspielzeug gibt. (Beifall der Abg. Lentsch.)

Als ich als Konsumentenschützer mit dem Weinskandal konfrontiert war, sind die Konsumenten gekommen, haben Tausende Weinflaschen vor mir hingestellt und haben mich gefragt: Herr Magister, kann ich diesen Wein trinken oder nicht? 

Beim Kinderspielzeug im letzten Jahr war es so, dass die Eltern mit einem Plüsch­bären, mit Farbstiften und dergleichen zu uns in die Beratung gekommen sind und mich gefragt haben: Herr Magister, können Sie mir sagen, kann ich das verwenden? – Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, Hohes Haus, ist das Problem. Wir brauchen gesicherte Informationen für Konsumenten.

Mit diesem Antrag, den wir heute beschließen werden, werden die zuständigen Bundesminister aufgefordert, auf europäischer Ebene diese Positionen zu vertreten und im nationalen Bereich einen entsprechenden Überwachungsplan vorzubereiten.

Ich lade Sie alle ein, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Eisenschenk.)

14.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rädler. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Sie haben das Wort, Herr Abge­ord­neter.

 


14.41.16

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Nach den Erfahrungen des Kollegen Maier mit den Weinflaschen darf ich auch Stellung nehmen zum vorliegenden Entschließungsantrag, den wir im Konsumen­tenschutzausschuss sehr ausführlich behandelt haben. Ich freue mich, dass es ein gemeinsamer Entschließungsantrag ist, in diesem Bereich mehr an Qualität, mehr an Standards auf europäischer Ebene zu erreichen.

Die Spielzeugrichtlinie ist 20 Jahre alt. Wir wollen nichts anderes, als dass sie über­arbeitet und genau danach ausgerichtet wird, jene Stoffe, die heute vielfach in Kinderspielzeug vorgefunden werden, nämlich krebserregende Farbbeimengungen et cetera, zu verhindern.

 


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