Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 124

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Hinsichtlich der Forderungen bezüglich der Chemikalien begrüßen wir ganz aus­drücklich Punkt 1 des vorliegenden Entschließungsantrages, dem wir zugestimmt haben und auch zustimmen werden. Was aus unserer Sicht allerdings schon sehr fatal ist, ist die geplante Stärkung des CE-Zeichens, und zwar insofern – das wurde auch schon erwähnt –, als das CE-Zeichen lediglich größer, deutlicher und besser sichtbar angebracht werden soll. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt nämlich der Hersteller lediglich – das gibt sich der Hersteller selbst –, dass sein Produkt europäischen Normen entspricht. Das bedeutet aber eben keineswegs, dass das Produkt auch von einer unabhängigen Stelle überprüft wurde.

Bei dieser CE-Kennzeichnung handelt es sich weder um ein Güte- noch um ein Prüfsiegel und schon gar nicht um ein Sicherheitszeichen. Es wird aber von den meisten Verbraucherinnen und Verbrauchern irrtümlich als solches wahrgenommen. Deshalb gibt es auch schon Diskussionen, ob man nicht gänzlich darauf verzichten sollte im Sinne des Verbraucherschutzes und des Bewusstseins. Information allein wird da sicher nicht reichen.

Wünschenswert wäre natürlich ein europaweites Sicherheitskennzeichen, für das vor dem Inverkehrbringen von einer unabhängigen Stelle überprüft werden muss. Für den Fall, dass wir das in nächster Zeit nicht zustande bringen, könnte ich mir auch vorstellen, dass wir anstreben, ein nationales Sicherheitskennzeichen einzuführen. – Das gibt es ja schon, weil Sie den Kopf schütteln, Kollege Maier. (Zwischenruf des Abg. Mag. Johann Maier.) Das GS, Geprüfte Sicherheit, in Deutschland ist nicht so schlecht, würde ich sagen.

Ein Punkt, der auch kritikwürdig ist in dieser Novelle, ist, dass auf das Subsidiaritäts­prinzip verzichtet werden sollte (Abg. Mag. Hauser: Also ist das Vertrauen in Europa doch nicht so ...!) und dass nationale Sicherungskennzeichen nicht mehr zulässig gewesen wären. Laut Bericht des Binnenmarkt-Ausschusses ist das jetzt vom Tisch, und es dürfen sehr wohl die nationalen Sicherungskennzeichen beibehalten werden, bis es auf Europaebene ein adäquates Sicherungskennzeichen gibt. (Ruf: Weltweit! – Abg. Mag. Hauser: Da hätten Sie gestern die Chance gehabt, anders zu entscheiden! Bei der Sicherheit ...!)

Natürlich, warum kann man das nicht europaweit machen? Ich fordere europaweite Sicherheit, ich denke, das ist völlig legitim, weil wir  (Abg. Vilimsky: Jetzt folgt gleich der Parteiausschluss der Grünen! Renationalisiererin!) – Nein, das hat überhaupt nichts damit zu tun. Das heißt ja gar nichts. Man kann sowohl europaweite als auch nationale Sicherungen einziehen. (Beifall bei den Grünen.) Das eine widerspricht dem anderen nicht. Und gerade das Subsidiaritätsprinzip wird durch unseren gestrigen Beschluss gestärkt. Aber anscheinend ist Ihnen das entgangen aufgrund Ihrer Agitation. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Es gibt auch immer wieder Stimmen, die meinen, dass unabhängige Kontrollen das Spielzeug dann maßgeblich verteuern könnten. Das halte ich nicht für vertretbar, denn wenn ich bedenke, welche Firmen voriges Jahr von diesen Rückholaktionen betroffen waren – das waren durchaus namhafte Firmen wie Mattel/Fisher-Price et cetera, also keine No-Name-Firmen – und welch hohes Werbebudget diese Firmen haben, dann werden doch wohl für Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen ebenfalls Mittel zur Verfügung stehen, ohne dass sich das gleich auf den Preis niederschlägt. (Abg. Dr. Mitterlehner: Wie ist das jetzt mit dem Paintball vom Strache?)

Abschließend: Der Ansatz des vorliegenden Antrages ist absolut zu unterstützen. Ganz klar sollte jedoch hervorgehen, dass der derzeit vorliegende Entwurf der dringend not-


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