Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 127

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europäischer als auch auf nationaler Ebene. Hier hinken wir etwas hinten nach, und das bedarf einer Aktualisierung.

Natürlich ist es sinnvoll, wenn man das auf europäischer Ebene regelt, weil 80 Prozent dieses Kinderspielzeugs aus dem Osten kommen, und zwar aus China. Nicht nur in Österreich, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland und überhaupt in ganz Europa ist das so. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass diese EU-Richtlinie betref­fend Spielzeug überarbeitet wird, dass ein gemeinsames europaweites Gütesiegel eingeführt wird, um Produktsicherheit, um entsprechende Qualität bei Kinderspielzeug zu gewährleisten. Es muss auch sichergestellt sein, dass in diesem Bereich gefährliche Chemikalien ebenso wie krebserregende Stoffe, erbgutverändernde und fortpflan­zungs­gefährdende Stoffe verboten sind und verstärkt eine gezielte Kontrolle der Lebensmittelaufsichtsbehörde bei Kinderspielzeug gewährleistet ist.

Herr Bundesminister, ich hoffe, Sie werden sich in diesem Bereich besonders ein­setzen, gemeinsam mit Kollegin Kdolsky, die für Lebensmittelsicherheit zuständig ist. Es ist notwendig, da eine Änderung vorzunehmen. Auf EU-Ebene war früher ein Kommissar für Gesundheit und Konsumentenschutz zuständig, das wurde geändert, jetzt ist die Kommissarin aus Bulgarien für den Konsumentenschutz zuständig. Auf­grund der veralteten Regelungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ist dringender Handlungsbedarf gegeben! (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

15.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich unterbreche nunmehr die Verhand­lun­gen über den Tagesordnungspunkt 11.

15.00.09Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 3376/AB

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung mit der Ordnungszahl 3376/AB. Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner, keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstrednerin zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun die Frau Abgeordnete Weinzinger als Antragstellerin des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.00.49

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Wir haben zwei recht spannende Fragen an den Herrn Minister (Abg. Grillitsch: Das glaube ich nicht, dass Ihre Fragen spannend sind!), die wir gemeinsam klären wollen, nämlich: Sind Mädchen an den Medizinischen Universitäten, sind Frauen an den Medizinischen Universitäten in Österreich dümmer als Männer? – Der Herr Abgeord­nete Grillitsch findet die Frage nicht spannend; das sei ihm unbenommen. (Abg. Grillitsch: Ich habe gesagt: Ihre Fragen! – Abg. Dr. Brinek: Wer hat das behauptet?)

Und die zweite Frage ist: Bekommen Mädchen an den Schulen in Österreich ihre Note, ihre gute Note, zu einem guten Teil geschenkt und erarbeiten sie nicht so hart wie die Buben?

 


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