Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 147

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Der vorliegende Antrag soll dazu dienen, dass künftig weniger Österreicherinnen und Österreicher in diese Fallen tappen und diesen „Raubrittern“ in die Hände fallen.

Worum geht es konkret? – Meine Vorrednerin hat einige Beispiele genannt. Firmen locken im Internet mit vermeintlichen Gratisangeboten. Der Trick funktioniert so: Es wird zu angeblichen Gratisdienstleistungen eingeladen, wenn man dann allerdings Filme oder Musik heruntergeladen hat, bekommt man eine geschmalzene Rechnung, weil es sich letztlich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt.

Was ist notwendig? – Wir brauchen europaweit gesetzliche Regelungen gegen die Abzocke im Internet. Wir wollen mehr Transparenz für die Konsumenten. Die öster­reichische Bundesregierung soll auf EU-Ebene für diese Anliegen eintreten.

Konkret ist eine sogenannte Button-Lösung angedacht. Was ist das? – Das heißt, dass ein Vertrag nur dann gelten soll, wenn der Kunde den Abschluss mit einem extra Knopf­druck und mit einem extra Mail ausdrücklich bestätigt.

Herr Minister Buchinger, ich danke Ihnen, dass Sie auf der Homepage des Ministe­riums Informationen dazu anbieten!

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen das Internet nicht kampflos skrupellosen Betrügern überlassen. Daher ersuche ich um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Hradecsni zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.12.54

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Abzocke im Internet ist ein Thema, das uns schon lange beschäftigt und sicherlich noch länger beschäftigen wird. Es gab bereits Fünf-Parteien-Anträge, und im Regie­rungs­programm ist festgehalten, dass in dieser Legislaturperiode Sanktionsmaßnah­men ergriffen werden sollen.

Jetzt liegt der nächsten Fünf-Parteien-Antrag vor. Ich halte das für sehr wichtig, denn damit wird die Bedeutung des Themas deutlich gemacht und unterstrichen. Es gibt weitgehend Konsens darüber, dass diesen Betrügereien im Internet Einhalt geboten werden muss. Wie das vor sich gehen soll, haben meine Vorrednerinnen bereits erläutert beziehungsweise wurde das bereits in anderen Anträgen erläutert.

Jetzt soll die sogenannte Button-Lösung geprüft werden. Wir erachten diese Maß­nahme als durchaus sinnvoll, und diese Meinung teilen auch die Verbraucherschutz­organisationen.

Diese Button-Lösung, also das Versenden eines E-Mails zur Bestätigung der Bestel­lung, bedeutet eine weitere Verkomplizierung im Fernabsatz, und das trifft natürlich auch seriöse Anbieter. Das ist keineswegs wünschenswert und gibt durchaus Anlass zur Kritik.

Wir hatten im Zuge der UWG-Novelle eingefordert, dass eine Gewinnabschöpfung im Fernabsatz eingeführt werden soll; das war aber leider Gottes nicht möglich, und zwar zum Teil auch deshalb nicht, weil sich die Wirtschaft quergelegt hat. Es wurde uns zwar versprochen, dass es im Rahmen einer größeren UWG-Novelle zu der Gewinn­abschöpfung kommen soll, wann das aber tatsächlich sein wird und ob das dann auch wirklich den entsprechenden Niederschlag finden wird, ist noch relativ ungewiss. Notwendig wäre das eigentlich sofort. Leider Gottes haben wir uns damals aber, wie gesagt, diese Chance bei der UWG-Novelle entgehen lassen.

 


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