Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 146

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Abg. Rauch-Kallat.) Frau Abgeordnete, hören Sie mich? (Abg. Rauch-Kallat: Ja! Danke schön!) Wunderbar!

Das Internet kann man sich mittlerweile schon überall hinholen, mit Datenkarten auf den Laptop, über das Handy, auf den Stand-PC im Wohnzimmer, in der Schule und im Job. Wir alle sind User und Userinnen und haben sozusagen in fast allen Lebenslagen Zugang zum Internet.

So vielfältig das Angebot des Internets ist, so vielfältig sind aber auch die damit einhergehenden Möglichkeiten der Trickbetrüger. So gibt es etwa Abzocke durch den Abruf von Datenbanken, wo es tausende Kochrezepte gibt. Es werden hunderte Frei-SMS oder Fahrtenrouten angeboten. Es gibt Gewinnspiele und Flirt-Lines. Und in den meisten Fällen ist in den Geschäftsbedingungen dieser Angebote, die vermeintlich kostenlos sind, quasi im Kleingedruckten die Kostenpflichtigkeit versteckt. Oft ver­pflichtet man sich für ein damit verbundenes monatelanges Abo, wenn man vorher seine Daten angibt und dann den Button drückt und damit akzeptiert.

Damit werden möglichst alle Menschen jeder Altersklasse und jeder sozialen Schicht angesprochen. Alte Menschen können meist das Kleingedruckte nicht mehr lesen, in dem die Kostenpflicht versteckt ist, und besonders Minderjährige, die ganz stark von dieser Internet-Abzocke betroffen sind, lesen meist die Bedingungen nicht oder ver­stehen sie, wenn sie sie lesen, in den meisten Fällen nicht. Viele meinen, das passiert immer nur den anderen, aber das kann jedem passieren. Auch meinem Sohn und seinen Schulkameraden ist es passiert, und zwar bei den Gebrüdern Schmidtlein. – Jene, die Schmidtlein kennen, wissen, was ich meine.

Obwohl die Jugendlichen nicht 18 waren, haben sie sich mit den Daten, die sie angegeben haben, dort einloggen können. Und das Ende vom Lied waren Zahlungs­aufforderungen durch Inkassobüros, Drohungen mit Klagen und so weiter, und diese sind uns, den Eltern, letztlich ins Haus geflattert. In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen: Das Ganze geschah am Schul-PC!

Es kann also jeden von uns treffen. Gott sei Dank ist diesfalls alles gut gegangen. Das Landesgericht Darmstadt verurteilte die Gebrüder Schmidtlein zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24 000 €, aber das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das ist ein schwacher Trost: Sammelklagen verhindern natürlich vieles, aber ver­meiden nicht alles.

Ich bin froh, dass es diesen Antrag gibt, denn man kann nicht kontrollieren, wer sich wo einloggt und wer wo welche Daten angibt. Hier wird mit den Gefühlen und mit dem Geld von Menschen gespielt. Daher bin ich froh, dass sich der Herr Bundesminister europaweit dafür einsetzt, dass mit diesem Antrag endlich auch auf Europaebene dem Abzocken ein Riegel vorgeschoben wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.10.34

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Kolleginnen und Kollegen! Wer liebt es nicht, per Mausklick eine Reise zu machen, durch Bibliotheken zu surfen oder eine Shoppingtour zu genießen?

Diese wunderbare Welt des Internet lockt immer mehr Menschen an, aber in dieser bunten Welt lauern auch Gefahren. Es lauern – wie ich fast sagen möchte – die „modernen Raubritter“, nämlich Firmen, die ahnungslose Kunden brutal und ohne Vorwarnung abzocken.

 


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