Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 149

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gegangen wäre, weil die Kunden ein Recht auf Rechtssicherheit haben, das heißt, wenn sie ein Geschäft abschließen, dass dieses rechtlich auch so zu sehen ist, wie sie das eigentlich vermutet hätten.

Nichtsdestotrotz werden wir dem Antrag zustimmen. Wir bedanken uns als freiheitliche Fraktion auch beim Ausschussvorsitzenden Maier, der uns über Antrag von Kollegen Hofer zugesichert hat, dass in der Zukunft bei weiteren Anträgen die Oppositions­parteien schon im Vorfeld über entsprechende Anträge besser informiert werden sollen. Das, finde ich, ist eine gute Verbesserung und wäre vielleicht auch ein empfehlenswertes Pilotprojekt für andere Ausschüsse. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Parnigoni.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.21.19

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es hat niemand etwas gegen beabsichtigte online geschlossene Verträge, wenn sie dementsprechend sind, dass man diese mit einer E-Mail rückbestätigt.

Wenn man zum Beispiel eine Reise über das Internet bucht, dann sollte man eine Bestätigung vom jeweiligen Anbieter bekommen, dass das Hotel reserviert, die Reise gebucht ist und binnen einer Woche eine Anzahlung von meinetwegen 10 Prozent zu tätigen ist, mit einem Verweis darauf, wie viel die Stornogebühr beträgt und dass man kurz vor dem Reiseantritt den ausgewiesenen Restbetrag zu bezahlen hat. Wenn das so abläuft, dann finde ich das in Ordnung.

Ich finde es aber nicht in Ordnung, wenn im Internet nur durch Klicken auf gewisse Icons oder Buttons schon abgezockt wird. Das ist nicht nur im Internet zum Teil so, sondern es ist auch oft einmal der Fall, dass diese unseriösen Praktiken auch per SMS geschehen. Wenn man irgendetwas in einem SMS rückbestätigt, hat man gleich ungewollt gewisse Dienstleistungen gekauft. Ein Beispiel ist die Ahnenforschung, die häufig angeboten wird. Vor allem Jugendliche fallen oft darauf herein, haben oft kein eigenes Einkommen, und die Eltern können dann dafür zahlen und haben Schwierig­keiten, aus diesen Verträgen überhaupt wieder herauszukommen.

Genauso ein Problem sind die telefonischen Werbeaktivitäten, wo am Haustelefon oder am Handy angerufen und gefragt wird: Sind Sie mit Ihren Tarifen einverstanden? Wollen Sie das und das? – Das sind so No-na-Fragen, wo man dreimal mit ja ant­wortet, und auf einmal flattert einem schon eine Rechnung ins Haus. Und so kann das ganz einfach nicht gehen. Es muss das mit einer Rückbestätigung funktionieren. Das heißt, erst dann, wenn ich die Bestellung aufgebe oder rückbestätige, kommt der Vertrag zustande, so ist es in Ordnung. Aber anderen Praktiken muss man ganz einfach den Garaus machen und Dinge entwickeln, die dafür sorgen, dass das nicht mehr so einfach möglich ist.

Aufklärung ist natürlich wichtig, man muss hier präventiv tätig werden, damit die Leute auf solche Dinge gar nicht hereinfallen. Herr Bundesminister, ich glaube, gerade in diesem Bereich ist Information alles. Man muss die Leute aufklären, durch Inserate, Zuschriften und so weiter und so fort, und vor allem die Aufklärung der Jugendlichen auch an den Schulen muss forciert werden. (Beifall beim BZÖ.)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindel­berger. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


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