Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 151

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schen so einschüchtern, dass die Eltern sagen, bevor ich mir das alles antue, zahle ich eben diese, wie im konkreten Fall, 123 € – oder auch nicht.

Wir haben also die Menschen zu schützen, und es ist richtig, in dieser Frage laut die Stimme zu erheben und zu sagen: Es müssen die Gewichte bei Geschäftsfeldern im Internet neu verteilt werden. Es muss zu jeder gültigen Kaufhandlung auch eine Rück­bestätigung geben. Es muss eine Bestätigung per E-Mail geben oder eben über eine Kreditkartennummer, sodass tatsächlich der Kaufvorgang bewusst ausgelöst wird und nicht durch das Berühren einer Schaltfläche auf einer elektronischen Oberfläche.

Das ist ein wichtiges Thema, und ich kenne aus dem Umfeld viele Familien und weiß, mit welcher Angst Menschen darauf reagieren, weil ihnen plötzlich aus dem Anonymen eine echte Bedrohung erwächst und sie nicht wissen, was sie falsch gemacht haben. Und so etwas passiert auch, wenn tatsächlich nichts falsch gemacht wurde. Auch wenn dieser Knopf nicht gedrückt wurde, kommen diese Briefe. Es ist erstaunlich, womit diese Firmen arbeiten. Ich kenne einen Fall, wo die Bedrohung weiter gegangen ist, dann auf Anraten aber nicht bezahlt wurde, worauf sich diese Firma zurückgezogen hat.

Ich freue mich, dass wir in diesem Zusammenhang ein Thema haben, das wir mit der Europäischen Union abzuhandeln haben. Und ich freue mich auch, dass die Kolleginnen und Kollegen, die nicht so sehr an der Europäischen Union interessiert sind, im praktischen Umgang wieder ganz genau wissen, was wir an Europa haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich weiters Herr Bundesminister Dr. Buchin­ger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.29.14

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Sie widmen sich heute mit dem Thema Internet-Abzocke tatsächlich einem der wichtigsten Themen des Konsumentenschutzes der letzten Jahre. Ich denke, ich gehe nicht fehl in der Annahme, wenn ich vermute, dass viele unserer jugendlichen Zuhörer und Zuhörerinnen in den letzten Monaten mit diesem Thema auch persönlich Kontakt hatten – und meistens wahrscheinlich einen unangenehmen Kontakt.

Tatsächlich ist es nämlich so, dass es nicht nur 7 000 Beschwerden beim Internet-Ombuds­mann gibt, wie Herr Abgeordneter Spindelberger hier zu Recht erwähnt hat, sondern man kommt, wenn man alle Beschwerden bei den Instanzen zusammen­rechnet, auf etwa 20 000 Beschwerdefälle pro Jahr. Das ist bei Weitem das größte Ausmaß eines Geschäftstypus, der Beschwerden veranlasst.

In einer Presseaussendung der Arbeiterkammer Kärnten von dieser Woche hat es gelautet: Internet-Abzocke sorgt für Explosion bei Konsumentenbeschwerden, weil deren Zahl auch dort stark zugenommen hat.

Das Problem ist meinem Haus, dem Konsumentenschutzministerium, seit Jahren gut bekannt. Wir versuchen, das mit dem jetzigen legistischen Instrumentarium Mögliche zu tun, um der Internet-Abzocke das Handwerk zu legen. Und das gilt nicht nur für Österreich, das gilt insbesondere auch für Deutschland, denn die Zielgruppe der Abzocker ist zwar in Österreich, aber die entsprechenden Unternehmer sind oft im gesamtdeutschsprachigen Raum angesiedelt.

Was tun wir? – Wir führen laufend Klagen nach dem Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb. Wir führen Klagen nach dem Konsumentenschutzgesetz. Es


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