Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 152

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gibt eine Zusammenarbeitsvereinbarung des Konsumentenschutzministers mit den Staatsanwaltschaften. Aber es gelingt diesen Internet-Abzockern immer wieder, ge­schickt durch die Schlupflöcher des Rechts zu schlupfen, und daher ist auch die Aufklärung der Konsumenten und Konsumentinnen von so großer Bedeutung. Das passiert in Österreich durch mein Haus, die Konsumentenschutzsektion. Das passiert durch den Internet-Ombudsmann, der von meinem Haus gefördert wird. Das passiert auch aufgrund eines Entschließungsantrags, der hier im Hohen Haus angenommen wurde, durch eine Regierungsinitiative „Internet sicher nutzen“ auf help.gv.at, durch die Safer Internet-Plattform und durch sämtliche Konsumentenberatungsstellen. Und dennoch reißen die Beschwerden nicht ab – sie nehmen zu. Und das bedeutet nichts anderes, als dass zusätzliche legistische Maßnahmen geboten sind.

Einige Maßnahmen wurden bereits von Kollegin Hradecsni genannt, so etwa die Möglichkeit der Abschöpfung dieses unlauter erzielten Gewinnes. Ich hoffe, dass es bei der großen UWG-Novelle im Herbst hier zu einer gemeinsamen Initiative der beiden Regierungspartner kommen kann.

Es geht aber auch darum, möglichst auf der technischen Ebene, etwa durch die vor­geschlagene Button-Lösung im Antrag, diese Abzocke zu erschweren. Es herrscht zwar Konsens, wie eine Preisauszeichnung im Supermarkt auszusehen hat, aber die Preisauszeichnung im Internet, die zehntausende, hunderttausende Menschen in Österreich erreicht, ist ungenügend. Daher gehen die Vorschläge Ihres Antrage in eine Richtung, die ich als Konsumentenschutzminister nur begrüßen kann. Ich danke Ihnen, dem geschätzten Hohen Haus, für diese Initiative und wünsche uns allen bei der Rechtsdurchsetzung hier einen größeren Erfolg als bisher. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.33

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.33.03

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ganz kurz ein paar Bemerkungen zu dem, wie der Herr Minister jetzt gerade ausgeführt hat, wichtigsten Konsumentenschutzproblem, das hier diskutiert wird. Wir haben eine sehr, sehr starke Zunahme dieser Seiten im Internet zu verzeichnen, wobei sehr viele Firmen, die hier anbieten, sehr oft Briefkastenfirmen sind, mit dem Sitz quer durch Europa. Und das erschwert natürlich dieses Problem. Eine Firma zum Beispiel heißt Verimount FZE LLC. Das ist ein Download-Portal mit einer deutschen Endnummer, aber in Wirklichkeit ist der Sitz dieser Firma in Wien. Das heißt, es ist oft sehr schwer eine Zuordnung möglich. Bei diesen Briefkastenfirmen ist auch eine Zustellung sehr oft nicht möglich. Und wenn es doch geht, dann ist nur eine Unterlassungserklärung, wie schon ausgeführt wurde, möglich, und alle, die bisher bezahlt haben, bekommen ihr Geld nicht mehr zurück.

Menschen aller Altersgruppen sind betroffen. Das SMS gehört ja heute schon zur täglichen Kommunikation. Daher suchen alle natürlich nach günstigen SMS-Ange­boten, und diesbezüglich bietet das Internet eine Reihe von Angeboten. Bei einer Firma, die ich jetzt als Beispiel nennen möchte, wird auf der Startseite mit 100 Gratis-SMS geworben und darauf hingewiesen, dass man noch dazu 5 000 € gewinnen kann. Man wählt sich dort mit einem Klick ein, füllt aus und erkennt nicht, dass man damit schon ein Abo für ein Jahr abgeschlossen hat, weil das in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen erst ganz unten vermerkt ist, und man müsste nach 14 Tagen dieses freie Angebot wieder abbestellen.

 


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