Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 174

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einen derart großen Personalzuwachs erfahren, dass die Anzahl der Planstellen dort jedenfalls als genügend anzusehen ist.

Zum Registerpfand, Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer, darf ich Folgendes sagen: Sie wissen, dass es ein Vorhaben meines Hauses ist. Es ist sozusagen jetzt noch nicht auf dem Tisch, aber wir werden noch im Laufe dieser Legislaturperiode darüber reden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Franz.)

17.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 495 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.46.4915. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (457 d.B.): Euro­päisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten samt Erklärung der Republik Österreich (496 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ablinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


17.47.15

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel dieses Europäischen Übereinkommens, das wir heute ratifi­zieren, ist im Wesentlichen die Stärkung von Kinderrechten. Der wichtigste Punkt dabei ist, dass das Übereinkommen eine Reihe von verfahrensrechtlichen Maßnahmen ent­hält, die Kinder und Kinderrechte stärken sollen, wenn es darum geht, sie bei ihrem Recht auf Anhörung oder bei ihrem Recht auf Meinungsäußerung vor Gericht zu unterstützen.

Der große Vorteil ist, dass wir in Österreich mit dem Kindschaftsrechts-Änderungs­gesetz schon seit 2001 beziehungsweise 2003 sozusagen die gesetzlichen Grund­lagen dafür geschaffen haben, was Mediation betrifft und eben diese Rechte auf Anhörung und Meinungsäußerung. Insofern sind wir da, so glaube ich, gut unterwegs, denn es gibt noch eine ganze Reihe von Staaten, die das noch nicht ratifiziert haben. – Wir sind also gut unterwegs.

Ich möchte noch einen Punkt, der in unmittelbarem Zusammenhang damit steht, diskutieren, weil wir das auch im Ausschuss debattiert haben. Da im Bereich von


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