Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 176

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Das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten samt Erklä­rung soll auf alle familienrechtlichen Verfahren vor einer Justizbehörde angewendet werden. Ziel dieses Übereinkommens ist es, die Rechte der Kinder zu fördern und ihnen prozessuale Rechte zu gewähren. Das ist sehr wichtig, denn damit wird sichergestellt, dass den Kindern selbst Auskunft erteilt wird oder aber die Teilnahme anderer Personen oder auch Stellen vor einer Behörde gestattet wird.

Zum Schluss möchte ich auch noch zum Thema Kinderarmut kommen – angeblich sind 80 000 Kinder in Österreich davon betroffen beziehungsweise armutsgefährdet. Wir haben schon gehört, dass es in Bezug auf Unterhalt noch weiterer Regelungen bedarf.

Ich denke, mit der Gebührenfreistellung für Neugeborene wurde auch ein Schritt gegen die Kinderarmut gesetzt, und es muss noch ein Schritt durch Finanzminister Molterer folgen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass gerade in der kommenden Steuer­reform die Familien berücksichtigt werden, um eben die Situation der Kinder zu ver­bessern. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Zwer­schitz zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.53.04

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Grundsätz­lich ist natürlich alles zu begrüßen, was Kinder stärkt, was Kindern hilft, was Kindern weiterhilft, man muss aber sagen, dass Österreich diesbezüglich nicht sehr ambitioniert vorgegangen ist. Es gibt gerade einmal drei Bereiche – in Deutschland sind es 23 definierte Bereiche –, in denen dieses Übereinkommen für die Ausübung von Kin­derrechten gelten soll, und es sind noch dazu, wie hier von meiner Vorrednerin Ablinger lobend erwähnt wurde, Maßnahmen genommen worden, die in Österreich ohnehin schon umgesetzt wurden. – Das halte ich nicht für besonders ambitioniert und auch nicht für zielführend, wenn man sagt: Wir wollen die Kinderrechte erweitern!

Wir haben das bei der Obsorge, beim Recht auf persönlichen Verkehr, bei der An­nahme an Kindes statt – alles Bereiche, in denen klar ist, dass es diese gesetzlichen Grundlagen in Österreich bereits gibt. Wenn sie erweitert werden sollten, wäre das fein, das ist aber darin noch nicht unbedingt begründet.

Damit bin ich auch gleich beim Vorblatt, auf dem steht, diese Richtlinie wird keine finanziellen Auswirkungen haben. – Wenn ich professionelle Begleitung für Kinder ha­ben möchte, wenn ich davon ausgehe, dass, so wie in anderen Ländern, in Österreich auch ganz kleine Kinder befragt werden sollen, was sie meinen, und auch Kinder im Volksschulalter einbezogen werden sollen, wenn es zum Beispiel zu einer Scheidung kommt, wenn es speziell ausgebildete Rechtsanwälte oder Rechtsbera­terInnen geben soll, dann wird sich der Staat das schon etwas kosten lassen müssen.

Was mir bei dieser Sache auch aufgefallen ist, und ich habe mich vor ungefähr einem halben Jahr besonders intensiv mit Auslandsadoptionen beschäftigt: Im diesem Be­reich ist die Umsetzung der Kinderrechte eine ganz besonders wichtige Materie, aber es ist eine Materie, die derzeit nicht funktioniert.

Bei Auslandsadoptionen werden Kinder oft nicht gefragt, ob ihnen diese Adoption überhaupt recht ist, und es passieren oft Kulturbrüche, weil auch ältere Kinder adoptiert werden. Wir wissen über die unsichere rechtliche Lage in vielen Ländern, aus denen Adoptionskinder kommen, und hier hat Österreich noch einen enormen Nachholbedarf, was die Umsetzung von Kinderrechten betrifft. Denn es kann nicht sein, so wie wir es bereits in Medien gehabt haben, dass Kinder, sobald sie die deutsche Sprache erlernt


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