Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 179

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sehr positiv wieder eingebunden werden konnten und somit keine Angst mehr haben müssen, das Kind nicht mehr zu sehen oder bei der Erziehung der Kinder an Bedeutung zu verlieren.

Wir haben somit eine ganz, ganz gute Entwicklung in diesem Bereich, müssen aber feststellen, dass es bei Eltern ein ganz großes Informationsdefizit gibt. Viele Eltern wissen im Fall einer Scheidung überhaupt nicht, dass es die Möglichkeit der gemein­samen Obsorge gibt. Frau Minister! Es wäre, glaube ich, gut, hier eine Informations­kampagne zu starten und zu erwägen, ob nicht bereits im Prozess der Scheidung eine verpflichtende Beratung von Eltern im Hinblick auf eine gemeinsame Obsorge vorzunehmen wäre.

Unser Nachbarland Deutschland hat da einen sehr guten Weg eingeschlagen, den wir heute vorschlagen möchten. Dort wurde eine sogenannte „Verpflichtende gemeinsame Obsorge“ schon durchgeführt – auch aufgrund dieser in Österreich feststellbaren positiven Entwicklungen – und festgehalten, dass die Bedeutung von Vater und Mutter für eine gesunde Entwicklung des Kindes unbedingt wichtig ist. Damit wurde in Deutsch­land die gemeinsame Obsorge sozusagen zum gesetzlichen Regelfall ge­macht.

Auch in Frankreich gibt es das so genannte „Wechselmodell“, bei dem Eltern auf jeden Fall Zugriff auf ihre Kinder haben und es nicht passieren kann, dass ein Vater oder eine Mutter von der Erziehung des Kindes ausgeschlossen wird.

Ich glaube, das sind Themen, die auch sehr wichtig sind, wenn wir über diese Kinder­rechtskonventionen sprechen.

Deshalb bringen wir von der Freiheitlichen Partei folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DI Klement und weiterer Abgeordneter betreffend Trennungsopfer – verpflichtende gemeinsame Obsorge

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellst möglich dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, welche die Obsorge beider Elternteile, analog zur Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland, als gesetzlichen Regelfall vorsieht. Ein Abgehen von dieser Regelung soll nur im Falle einer Gefährdung des Kindeswohls möglich sein.“

*****

Wir von der Freiheitlichen Partei glauben, dass dieser Entwurf des Europarates sehr, sehr positiv ist. Wir werden zustimmen und hoffen, dass in Zukunft wirklich alle Betei­lig­ten – Väter, Mütter und Kinder – die Chance bekommen, auch nach einer Schei­dung, nach familienrechtlichen Problemen wieder eine positive Zukunft zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

18.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Kle­ment eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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