Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 178

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Deshalb kann ich mich nur ganz wenig über eine Richtlinie freuen, die derart wenig von dem umsetzt, was uns diese Regierung eigentlich versprochen hat. (Beifall bei den Grünen.)

17.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.58.59

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen! Es ist schon interessant, was alles in eine einfache Empfeh­lung des Europarates hineininterpretiert werden kann – aber das sei dahingestellt.

Man sollte aber die Erwartungen nicht zu hoch ansetzen, Frau Zwerschitz! Es ist so, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, man darf also nicht erwarten, dass Zwei- oder Dreijährige wirklich in der Lage sind, sich zu artikulieren, was sie später sicher tun können. (Abg. Zwerschitz: Da scheinen andere Länder anderer Meinung zu sein! Da gibt es Experten, ...!) – Aber gehen wir kurz auf diese Dinge ein, die hier zu besprechen sind.

Der Europarat hat etwas Positives in die Wege geleitet, und zwar, Kindern eine Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Dabei stellt der Europarat die Förderung von Kinderrechten in den Mittelpunkt, er hält aber auch die Bedeutung der Eltern ganz klar fest. Es ist auch wichtig, dass die Rolle der Eltern darin festgehalten wird, denn Kinder können im Kleinkindalter alleine oft gar nichts tun. Deswegen ist auch diese Fest­stellung des Europarates sicher zu begrüßen.

Ganz klar wird auch eine Empfehlung ausgesprochen, die wir in Österreich über­nehmen sollten, nämlich die, dass die Verfahrensdauer bei verschiedensten familien­rechtlichen Angelegenheiten zu beschleunigen ist. Wir wissen, dass in Österreich oft viele, viele Monate vergehen, bis solche Verfahren geregelt werden. Das kann nicht der Sinn sein. Deswegen ist diese Empfehlung des Europarates eindeutig zu begrüßen.

Interessant ist für mich die Frage, warum Österreich das, was hier heute erledigt wird, zwar bereits im Jahr 1999 zur Kenntnis genommen hat, und doch neun Jahre warten muss, bis es so weit kommt. Das ist eine Frage, die durchaus berechtigt wäre.

Ganz entscheidend ist auch die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die im Artikel 18 festhält, dass „beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwick­lung des Kindes verantwortlich sind“. Somit sagt die UN-Konvention ausdrücklich, dass Vater und Mutter für die Kindererziehung entscheidend wichtig sind, und stellt damit auch das Wohl des Kindes in den Vordergrund.

Aufgrund einer vor Kurzem durchgeführten Evaluationsstudie des Justizministeriums können wir die Obsorge beider Elternteile sehr, sehr positiv bewerten. Es gab im Vorfeld doch einige Kritik und einige kritische Stimmen zur Frage, ob die gemeinsame Obsorge gut sei. Ich möchte auf diese Studie noch einmal eingehen. Diese Studie ist ganz entscheidend für die Kinder, weil Kinder wirklich beide Elternteile brauchen. Sie brauchen einen Vater, sie brauchen eine Mutter, und diese gemeinsame Obsorge ist ein Erfolgsmodell. Sie hat dazu geführt, dass sich im Untersuchungszeitraum schon weit über 50 Prozent der Eltern für diese gemeinsame Obsorge entschieden haben.

Die Ergebnisse sind sehr überraschend. Wir wissen, dass auch bei ganz, ganz schwie­rigen Hochkonflikt-Familien diese gemeinsame Obsorge dazu geführt hat, dass es zu positiven Ergebnissen kam, dass die Eltern Konsens geübt haben, dass sie miteinan­der gesprochen haben und das Konfliktpotential abgebaut worden ist. Das ist sicher ein guter Weg. Wir konnten auch erleben, dass die Väter in die Erziehung der Kinder sehr,


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