Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 182

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Auch die Präambel im Abkommen wurde schon angesprochen. Es sind die Eltern, die für das Wohl und für die Rechte der Kinder zuständig sind. Der Staat hat hier eine subsidiäre Funktion.

Mit dem Abkommen wird festgelegt, dass die betroffenen Kinder gehört werden. Das ist zweifellos gut so. Es stellt sich allerdings die Frage, wie viele Kinder überhaupt in der Lage sind, sich zu artikulieren. Wir lesen ja immer häufiger von der zunehmenden Gewalt bei Jugendlichen. Man muss klar sagen: Gewalt ist häufig die Unfähigkeit, Aggressionen in Sprache zu fassen, zu fühlen; es ist die Unfähigkeit, darüber zu sprechen, weil die Worte fehlen.

Daher ist es wichtig, dass wir die Ausdrucksfähigkeit durch sprachliche Frühförderung forcieren – in den Kindergärten, aber selbstverständlich auch in den Familien. Je weiter verzweigt die Sprechstraßen der Kinder sind, desto mehr Auswege stehen dem Kind offen, um schwierige Lebenssituationen zu beschreiben, auszusprechen und zu bewältigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben die sprachliche Frühförderung im Unterausschuss des Unterrichtsausschus­ses diskutiert, und ich freue mich auf die Fortführung dieses Prozesses, meine sehr verehrten Damen und Herren. Zwischen Zuhören und Zuschauen ist wenig Unter­schied, einzig das Hinhören und Hinschauen bringt die Chance, verantwortungsvoll miteinander umzugehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.10

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.10.08

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Familiensprecherin der ÖVP, der Familienpartei, freue ich mich natürlich über dieses Übereinkommen zu den Kinderrechten. Das Überein­kommen ist ein gutes, wichtiges und richtiges Zeichen im Sinne unserer Kinder, weil der Gedanke der Förderung der Kinderrechte im Mittelpunkt steht.

Apropos Mittelpunkt: In diesen möchte ich abschließend die Homepage www.kinderrechte.gv.at rücken. Auf dieser Homepage befasst man sich selbst­verständlich auch mit der UN-Kinderrechtskonvention, die für Österreich im Septem­ber 1992 in Kraft getreten ist. Es werden auf der Homepage aber auch andere, sehr wichtige und interessante Themen behandelt, wie etwa: Respekt für Kinder, das Recht der Kinder auf Eltern, die Themen Gewalt oder Kinderarmut. Im letzten Jahr wurde die Seite von rund 50 000 Besuchern frequentiert. Ich denke, dass es für jede und für jeden, die jetzt in diesem Saal noch anwesend sind, und überhaupt für alle 183 Ab­geordneten spannend wäre, auf diese Homepage zu schauen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Barbara Riener. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.11.00

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­des­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einiges umgesetzt von diesem Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten. Drei Bereiche möchte ich ganz konkret herausheben.

Im Artikel 3 geht es um die Auskunft und Meinungsäußerung in Verfahren. Das haben wir in Österreich in § 105 Außerstreitgesetz umgesetzt. Hier geht es darum, dass


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