Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 183

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betreffend Pflege und Erziehung beziehungsweise das Besuchsrecht die Kinder und Jugendlichen in geeigneter Form persönlich befragt werden sollen.

Der Artikel 8 des Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten regelt das „Handeln von Amts wegen“. Das haben wir in § 176 ABGB umgesetzt. Hier ist es leider Gottes immer häufiger der Fall, dass bei ernstlicher Gefährdung des Kindeswohls von Amts wegen agiert werden muss. Das vollzieht dann die Jugendwohlfahrtsbehörde. Ich weiß, wie sehr die KollegInnen in der Sozialarbeit zurzeit unter Druck stehen, weil immer mehr solche Fälle auftreten.

Im Artikel 13 des Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten ist letzt­endlich die Mediation beziehungsweise das Vermittlungsverfahren angesprochen. Das haben wir im Zivilrechtsmediationsgesetz umgesetzt. Ich möchte darauf hinweisen, dass Mediation auch in vom Familienministerium geförderten Familienberatungsstellen gehäuft angeboten wird.

Ich selbst habe in meiner Arbeit als Sozialarbeiterin oft Gespräche geführt und für das Familiengericht Gutachten abgeben müssen, in denen es um Obsorge und Besuchs­rechtsregelung gegangen ist. Wir mussten Kinder in geeigneter Form befragen. Dabei habe ich sehr oft erlebt, dass – nicht von uns, den Sozialarbeitern, aber von anderer Seite her, nämlich aus dem Justizbereich, das ist allerdings schon länger her – Kinder gefragt werden: Wo willst du hin?

Diese Frage bringt Kinder immer in ein Dilemma. Eine Jugendliche hat es mir gegen­über sehr klar formuliert: Es geht mir nicht darum, ob ich zu Mama oder Papa komme, ich mag beide gleich gern. Mir ist der Freundeskreis wichtig, ich möchte in meinem Haus bleiben, in meiner gewohnten Umgebung, in meinem Zimmer. – Das heißt, wir müssen wirklich genau hinhören, wenn wir Kinderrechte wahrnehmen wollen. Wir dürfen Kinder dabei nicht überfordern.

Ein 13-Jähriger hat mir gesagt: Ich möchte bei der Mutter bleiben! Er war aber weder mit Mittagessen versorgt, noch war die Mutter zu Hause. Er ist vor der Wohnung gesessen und hat gewartet, bis sie nach Hause kommt. Das heißt, dass manchmal, wenn Eltern dazu nicht in der Lage sind, Fachkräfte die Entscheidung treffen müssen. In diesem Sinne ist es mir wichtig, dass wir als Gesellschaft in Zukunft darauf achten, dass wir Eltern im Vorfeld unterstützen, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können.

Die amerikanische Schriftstellerin Pearl S. Buck hat gesagt: Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht schaden. – Ich glaube, es ist unsere Aufgabe in der Politik, Eltern zu unterstützen, damit sie diese Wegweiser auch sein können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

18.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fuhrmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.15.00

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Orientierung am Kindeswohl und die verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind zentrale Themen, die hiermit als Prinzip in unsere politische Arbeit einfließen müssen. Ich glaube, dass das vorliegende Abkommen vor allem der Generationenverantwortung Gerechtigkeit trägt.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und unterstützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Diese Vorlage ermöglicht es nunmehr, dass Kinder selbst in etwaige Verfahren vollständig mit eingebunden werden können. Es geht darum, dass das Kind die Möglichkeit erhält,


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