Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 184

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sachdienliche Auskünfte zu bekommen, selbst angehört zu werden und seine persön­liche Meinung zu äußern – aber auch über mögliche Folgen in Kenntnis gesetzt zu werden und diese dann mit Rückschluss auf seine oder ihre Meinung zu berück­sichtigen.

Ich glaube, dass es höchste Zeit wäre, auch Kinder über die Folgen verschiedenster Entscheidungen aufzuklären und diese darauf aufmerksam zu machen.

Ich glaube, mit diesem Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinder­rechten samt der Erklärung liegt dem Nationalrat ein wichtiger Bestandteil zur Siche­rung der persönlichen Rechte von Kindern in familienrechtlichen Verfahren vor. Die Justizbehörde soll dies dann umsetzen.

Ich glaube, dass mit dem heutigen Tag Kindern die Möglichkeit eingeräumt wird, Verbesserungen im Rahmen ihrer derzeitigen Situation vorzunehmen und vor allem auch das Wohl aller betroffenen Kinder in Österreich in den Vordergrund zu stellen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.17.16

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Einvernehmensmaterie ist in Ordnung, wir stimmen zu, wir haben schon im Ausschuss zugestimmt. Das ist der Anlass, auf verwandte Problemfelder noch einen Blick zu werfen.

Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass ich anlässlich des Falles Luca keine Ruhe geben möchte. Da hat die Republik wieder die Augen geschlossen. Man war eine Woche aufgeregt, und dann ist das Leben wieder weitergegangen.

Ich habe damals darauf hingewiesen – und es gibt ja nach wie vor solche Fälle –, dass ein großer Teil des Übelstandes im Rahmen der Kindesobsorge, nämlich Streitigkeiten über die Kindesobsorge – das betrifft Obsorgerecht und Besuchsrecht –, darin besteht, dass unendlich lange Verfahrensdauern die Regel sind. Solche Entscheidungen sind, wenn echter Streit besteht, nicht unter einem Jahr, allenfalls zwei Jahren zu Ende zu führen. Das sind Fälle, bei denen der Streitteil, der die Kinder nicht bei sich hat, diese erst nach Jahren eventuell wieder zu sehen bekommt.

Es wird immer darüber hinweggegangen, aber die Lösung kann nur darin bestehen, dass man eine Verfahrensanordnung trifft, die ich eben vorgeschlagen habe, nämlich dass in der ersten Instanz eine unbedingte Erledigungspflicht von sechs Monaten bestehen muss und in der zweiten Instanz eine von drei Monaten, um mit diesen Konfliktfällen adäquat umzugehen. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Es kann nicht sein, dass sich anlässlich dieses Szenarios, wo Luca erschlagen worden ist, welches wir noch gut in Erinnerung haben, niemand verant­wortlich gefühlt hat: weder die betroffenen Jugendwohlfahrtsstellen noch die Ärzte in den Spitälern – und dann war auf einmal keiner schuld. Was ihnen vorher an Worten abgegangen ist – nämlich ein kurzes Telefonat zu führen und zu sagen, Achtung, ein Kind ist in Lebensgefahr –, das haben sie nachher an Worten bei Gott eingeholt. Da war aber das Kind schon tot!

Dieses Haus kann nicht dafür gut sein – oder schlecht sein –, das wieder zu ver­gessen. Es muss Konsequenzen geben, und das kann nicht mit einem weicheiigen Verweis auf die allfällige Möglichkeit, bei solchem Verhalten den Tatbestand des Amts­missbrauches zu unterstellen, abgetan sein. Ich ziele darauf ab, einen spezifischen


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