Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 185

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Tatbestand mit einem Spezialgesetz, mit einer Spezialnorm zu erfassen, dass nämlich, wer aufgrund öffentlich-rechtlicher Dienstverpflichtung – Beamter, Angestellter, Be­schäf­tigter in der Jugendwohlfahrt; Ärzte könnten hinzugefügt werden – durch pflicht­wid­riges Verhalten eine Handlung oder Unterlassung begeht, aus der ein Schaden entsteht, das mit einer Strafdrohung zu versehen ist.

Letzter Punkt, der gehört nicht dazu, aber es gehört auch zum Kind, zur Kindes­wohlfahrt: In der morgigen Zeitung sehen Sie, dass ein Rottweiler eine Frau angefallen und sie skalpiert hat. Ich bin dafür, dass endlich eine Bestimmung eingeführt wird, dass gefährliche Kampfhunde in der Nähe von Kindern verboten werden, sofern man sich nicht überhaupt endlich dazu entschließt, den Besitz solcher Tiere – die nichts dafür können, aber so sind sie nun einmal theoretisch erfasst – in privater Hand überhaupt zu verbieten. Die Welt dreht sich auch ohne diesen weiter. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Pendl.)

18.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.21.11

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Herr Präsident! Da ja richtig fest­gestellt wurde, dass das gegenständliche Übereinkommen in Österreich bereits um­gesetzt ist, möchte ich mich auch nicht darauf beziehen, sondern auf die von einigen Abgeordneten eingeforderten Zeitpläne zu verschiedenen Vorhaben in meinem Ressort.

Zum einen darf ich, obwohl nicht ressortzuständig, sagen, dass die Umsetzung der Kinderrechtskonvention, die Verankerung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, im Zuge des dritten Teils der Verfassungsreform erfolgen soll. Teil 3 umfasst die Grundrechte, und hier ist der Bezug zur Kinderrechtskonvention natürlich ein besonders enger.

Was jetzt die Maßnahmen im eigenen Ressortbereich anbelangt, ist es so, dass wir mit den Arbeiten weitgehend fertig sind, auch in den Bereichen, wo Übereinstimmung mit anderen Ressorts – insbesondere mit meiner Ministerkollegin Kdolsky – herzustellen war. Wir haben einiges so weit fertig, dass wir damit im Mai in Begutachtung gehen werden. Das umfasst insbesondere ein Maßnahmenpaket zum verbesserten Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt. Das umfasst insbesondere Maßnahmen, um auch die Rechte der Kinder im Zivilprozess besser wahrnehmen zu können, zum Beispiel auch im Zivilprozess die schonende und getrennte Einvernahme zu ermöglichen, und einiges andere ebenfalls. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir die Prozess­begleitung auf das Zivilverfahren ausweiten. Das Modell Kinderbeistand wird weiter­geführt – etwas, was sich insbesondere bei strittigen Scheidungsverfahren sehr bewährt hat.

Zu dem Paket, das im Mai in Begutachtung geschickt wird, gehört auch die Reform des Unterhaltsvorschussrechtes, soweit sie in meine Ressortzuständigkeit fällt, also insbesondere die Beschleunigung des Verfahrens durch den Wegfall des Erforder­nisses eines Nachweises bereits erfolglos geführter Exekutionsversuche. Soweit es den finanziellen Teil anbelangt, nämlich die Auszahlung eines Regelunterhaltes, die Bezugsberechtigung auch vom 18. bis zum 19. Lebensjahr, ist leider keine Einigung in Sicht. Das müsste aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert werden, und hier bekomme ich immer nur die Antwort, da steht zu wenig Geld zur Verfügung.

Es wurde in der Vordebatte auch angesprochen, dass zum einen die durchschnittliche Verfahrensdauer in Österreich erfreulich kurz ist und auch europaweit keinen Vergleich


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