Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 186

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zu scheuen braucht. Tatsache ist aber, dass wir in familiengerichtlichen Verfahren Probleme haben. Ich möchte auch hier hervorheben, dass bei den vielen schwierigen Aufgaben, die Richterinnen und Richter haben, sie vor allem in der Familien­gerichts­barkeit in einem besonderen Ausmaß gefordert sind und wir uns deshalb auch mit einem „Aktionsplan Familiengerichtsbarkeit“, den wir derzeit entwickeln und den wir bei der Richterwoche, die demnächst stattfinden wird, in den Mittelpunkt stellen wollen, gemeinsam überlegen, wie wir die Familienrichterinnen und -richter stützen können, dass sie ihre sehr, sehr beanspruchende Aufgabe besser wahrnehmen können, dass ihre Aufstiegschancen nicht schlechter sind als jene von RichterInnen in anderen Bereichen.

Aber ein Beispiel auch jetzt in Richtung Dr. Fichtenbauer, warum es halt oft nicht mit sechs Monaten getan ist: Wir haben einen Gutachtermangel in diesem Bereich. Da kann dann auch der schnellste Richter nichts bewirken, wenn es hier aus diesem Grund Probleme gibt.

Ganz kurz auch noch zum angesprochenen Fall Luca: Zu unseren Maßnahmen im Bereich eines verbesserten Gewaltschutzes gehören auch jene Überlegungen, die zumindest auf eine Vereinheitlichung der Melde- und Anzeigepflichten hinauslaufen sollen. Zur Frage des Amtsmissbrauches kann ich Ihnen nur das Gleiche sagen wie schon im Ausschuss, dass bei Personen, die eine Garantenstellung ausüben, auch das Unterlassen von Maßnahmen bereits einen Amtsmissbrauch darstellen kann und dass in Tirol ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist, wo es genau um eine solche Fallkonstellation geht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärung der Republik Österreich in 457 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Justizausschusses, wonach der vorliegende Staats­vertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 3 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlas­sung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – verpflichten­de gemeinsame Obsorge.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

 


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