In den letzten Jahren ist es uns gelungen, die Strafjustiz opfergerechter auszugestalten; so wurde etwa die juristische und psycho-soziale Prozessbegleitung, wie schon erwähnt, eingeführt. Es gibt jetzt die schonende Einvernahme des Opfers im Strafverfahren, die dem Opfer die neuerliche Konfrontation mit dem Täter vor Gericht ersparen hilft.
In der laufenden Legislaturperiode wurde – auf Vorschlag des Justizministeriums – der Opferschutz weiter ausgebaut; wir haben eine zentrale Koordinationsstelle für Opfer von Straftaten eingerichtet. Mit der Strafprozessreform, die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist, gibt es zahlreiche neue Informations- und Rechtsmittelmöglichkeiten für Opfer von Straftaten. Ebenfalls mit 1. Jänner dieses Jahres haben wir Sonderzuständigkeiten an den größeren Staatsanwaltschaften eingerichtet, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die sich besonders der Opfer von häuslicher Gewalt annehmen. Wir setzen diesbezüglich einen speziellen Schwerpunkt auch bei der Richter- und Richterinnenfortbildung.
Ein besonderer Anlass für diese Erklärung ist auch die Tatsache, dass ich nach längeren Vorbereitungen in dieser Woche das Zweite Gewaltschutzgesetz zur Begutachtung ausgesendet habe. Dieser Vorschlag für ein Zweites Gewaltschutzgesetz soll eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt und eine Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer bringen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Vorlesung! Haben Sie auch eine Meinung, oder muss man Ihnen alles aufschreiben?) Ich glaube, dass mit diesem Gesetzentwurf die richtigen Antworten auf viele Fragen, die in den letzten Wochen diskutiert wurden, gegeben werden.
Dieses Zweite Gewaltschutzgesetz versteht sich als größte Reform auf dem Gebiet des Gewaltschutzes seit dem Gewaltschutzgesetz 1997. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) Es soll mehr Sicherheit vor Gewalt – insbesondere vor sexueller Gewalt gegen Kinder – bringen, und ich freue mich sehr, dass ich in den vorbereitenden Debatten, jetzt auch für die Sitzung der Bundesregierung, dafür volle Unterstützung bekommen habe. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein „echtes“ Herzensanliegen, wie man sieht, bei Ihnen!)
Einige Punkte daraus darf ich hier erwähnen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein „großes“ Herzensanliegen ist Ihnen das! Das sieht man! Ein kalter Kühlschrank ist wärmer als Sie!)
Wir schaffen mit diesem Gewaltschutzgesetz einen neuen Gewalttatbestand: Kommt es in einer Familie regelmäßig zu Gewalttaten, so waren die Gerichte bislang gezwungen, diese länger andauernden Gewaltbeziehungen in die Bestandteile der einzelnen Gewaltakte zu zerlegen. Damit geht ein wichtiger Gesichtspunkt verloren, nämlich der, dass die Opfer auch in den zwischen den einzelnen Gewaltakten liegenden Zeiträumen in Angst vor dieser Gewalt leben. Anstelle der einzelnen Momentaufnahme können die Gerichte in Zukunft mit dem neuen § 107b das gesamte Unrecht einer solchen Gewaltbeziehung werten. (Abg. Ing. Westenthaler: Das nächste Mal geben Sie die Rede ab, und wir lesen uns das durch! In der Einlaufstelle des Parlaments können Sie das abgeben!) Der neue Tatbestand bedeutet eine deutliche Verschärfung der Strafdrohungen gegen fortgesetzte Gewalt, wie sie gerade für Gewalt in der Familie – Gewalt an Frauen, Gewalt an Kindern – typisch ist.
Die Höchststrafe, die mit diesem neuen Gewalttatbestand verbunden ist, wird – das darf ich hier auch erwähnen – 20 Jahre betragen.
Ein weiterer wichtiger Punkt – ich denke, das ist wichtig im Zusammenhang mit der Debatte des Hinschauens, die wir führen – ist eine Reform der Anzeigepflichten. Derzeit besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen bei den Anzeigeverpflichtungen. Der Ministerrat hat am 19. Dezember 2007 unter anderem eine Revision dieser
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